Kurzarbeitergeld soll bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden

| Politik Politik

Nach Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen Betriebe noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. Die pandemiebedingten Sonderregelungen sollen um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden, wie aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für die Koalitionsfraktionen hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zuvor hatte Heil die Änderungen bereits in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) angekündigt und mit der nach wie vor angespannten Pandemielage begründet. «Wir haben mit der Kurzarbeit Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet. Corona wirkt sich aber weiterhin negativ aus», sagte Heil.

„Mit großer Erleichterung haben wir heute die Nachricht erhalten, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt wird. Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 sollen wieder ermöglicht werden,“ heißt es vom DEHOGA Bundesverband. „Wir begrüßen diese Maßnahmen außerordentlich, sie sind ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Arbeits und Ausnbildungsplätze, sagt die Hauptgeschäftführerin Ingrid Hartges.

Regulär würden die Regeln zur Kurzarbeit, die aktuell gelten, zum 31. März auslaufen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes, der nach dpa-Informationen am 9. Februar ins Kabinett soll, soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden. «Ohne die Möglichkeit, weiter Kurzarbeitergeld zu beziehen, wäre ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben verstärkt mit Entlassungen zu rechnen», heißt es zur Begründung in dem Entwurf.

Mit dem Gesetz sollen folgende Regelungen bis zum 30. Juni 2022 gelten:

  • Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs
  • Erhöhtes Kurzarbeitergeld
  • Verringertes Mindesterfordernis von 10%
  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden
  • Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30. Juni 2022

Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung eingeführt werden, die die Bundesregierung zur Verlängerung dieser Regelungen bis zum 30. September 2022 ermächtigt. Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit sollen zum 31. März 2022 auslaufen.

Mit Blick auf die geplante Verlängerung mahnte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger «eine Exit-Strategie» für die Betriebe an. Viele Unternehmen würden die Sonderregelungen zur Kurzarbeit noch länger brauchen, sagte Dulger. Auch die Erstattung von Sozialbeiträgen bleibe «für einen begrenzten Zeitraum wichtig». Gleichwohl müsse es einen Weg aus den Corona-Sonderregelungen heraus geben, sagte der Arbeitgeberpräsident. Kurzarbeitergeld sei «keine Dauerhilfe».

Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, kritisierte, «dass die Sozialversicherungsbeiträge ab dem 31. März nicht mehr erstattet werden». Seit Januar werden diese bei Kurzarbeit bereits nur noch zu 50 Prozent erstattet. «Es wäre wichtig, rückwirkend zum 1. Januar die 100-Prozent-Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wieder vorzunehmen», sagte Hartges dem Nachrichtenportal «Business Insider». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.