Mecklenburg-Vorpommern: Viele Freiheiten mit neuer Corona-Verordnung

| Politik Politik

Die seit Freitag in Mecklenburg-Vorpommern wirksamen Lockerungen der Corona-Beschränkungen haben dem Alltag, dem Tourismus und dem Sport im Land wieder größere Spielräume eröffnet. Erstmals seit März durften Busunternehmen wieder mit Tagesgästen in den Nordosten kommen. Und der Wegfall der Platzbeschränkung in Bussen sorgten auch bei heimischen Reiseanbietern für Erleichterung.

So konnte der Schweriner Busunternehmer Eugen Reichert am Freitag mit einem gut besetzten Bus zu einer Halbtagestour in das Sternberger Seenland aufbrechen. Reichert äußerte die Hoffnung, dass damit auch das Geschäft mit mehrtägigen Touren in andere Regionen Deutschlands und das benachbarte Ausland wieder an Fahrt gewinnt. Fast vier Monate lang hätten seine Fahrzeuge wegen der Corona-Beschränkungen und der eingebrochenen Nachfrage weitgehend still gestanden.

Für den Landessportbund (LSB) beginnt mit der Freigabe für Sportveranstaltungen im Land die Zeit des Aufwärmens. «Wir freuen uns für unsere Sportvereine, Sportler und Sportlerinnen, dass ein bisschen Normalität einziehen kann. Jetzt können sie wieder planen, damit es nach den Sommerferien richtig losgehen kann», sagte LSB-Präsident Andreas Bluhm. Allerdings würden die auch weiterhin zu beachtenden Auflagen zum Schutz vor Corona-Infektionen die Vereine vor einige Herausforderungen stellen. Der Landessportbund ist die Dachorganisation für rund 1900 Vereine, in denen mehr als 260 000 Menschen aktiv sind.

Seit Freitag sind in Mecklenburg-Vorpommern in allen Sportarten wieder Training und auch Wettkämpfe vor Zuschauern erlaubt. In Hallen dürfen es maximal 200, im Freien bis zu 500 Besucher sein. Auf Antrag können die zulässigen Zuschauerzahlen verdoppelt werden. Wegen der Corona-Pandemie waren Gemeinschaftstraining und Spielbetrieb in sämtlichen Sportarten und Ligen vorzeitig abgebrochen worden. Derzeit werden Konzepte erarbeitet, wie der reguläre Spielbetrieb auch unter Corona-Bedingungen nach der Sommerpause wieder aufgenommen werden kann.

Auch das Alltagsleben im Land ist seit Freitag weniger reglementiert. So können sich die Menschen wieder ohne strenge Kontaktbeschränkungen treffen. Die coronabedingte Höchstgrenze für den öffentlichen Raum von zehn Personen gelten nicht mehr. Doch sind alle weiterhin aufgefordert, möglichst die gebotenen Abstände einzuhalten und Mundschutz zu tragen. Die nun geltende neue Corona-Schutzverordnung des Landes lässt auch wieder mehr Besucher bei Veranstaltungen zu. Beim Einkaufen muss zwar weiterhin eine Schutzmaske getragen werden, die Pflicht im Supermarkt einen Einkaufswagen zu nutzen entfällt aber.

In Räumen dürfen fortan 200 statt wie bisher 100 Personen zusammenkommen. Im Freien wird die Obergrenze von 300 auf 500 Personen angehoben. In Ausnahmefällen kann auch jeweils die doppelte Anzahl genehmigt werden. Gaststätten dürfen bis 2.00 Uhr und damit länger als bisher öffnen. In Hotels dürfen wieder Frühstücksbuffets aufgebaut werden, an denen sich die Gäste selbst bedienen. Bars, Clubs und Diskotheken bleiben vorerst aber noch geschlossen.

Mit den Lockerungen reagierte die Landesregierung auf die anhaltend geringe Zahl von Coronavirus-Infektionen im Nordosten. Seit knapp einer Woche wurden keine neue Fälle registriert. Mit rund 50 Infektionen je 100 000 Einwohner seit Beginn der Pandemie ist die Quote aktuell gut sieben Mal niedriger als etwa in Bayern. Die Zahl der im Nordosten bislang im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gestorbenen Menschen liegt bei 20. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.