Mit Corona vor die Tür und zur Arbeit – Mehrere Bundesländer kippen Isolationspflicht

| Politik Politik

Wer einen positiven Corona-Test hatte, muss künftig in vier Bundesländern nicht mehr fünf Tage zu Hause bleiben, sondern kann das Haus verlassen und auch zur Arbeit oder Schule gehen. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, die bisherige Isolationspflicht für Infizierte abzuschaffen, wie sie am Freitag gemeinsam mitteilten. Weitere Bundesländer denken darüber nach, andere lehnen einen solchen Schritt ab. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte davor, die Isolationspflicht aufzuheben.

Die neuen Regeln sollen «zeitnah» in Kraft treten, wie die vier Länder ankündigten, in Bayern bereits ab nächstem Mittwoch. Dafür müssen sie nun zunächst ihre Corona-Verordnungen überarbeiten. Angedacht ist, dass wer wissentlich mit Corona infiziert ist, zwar künftig offiziell Haus oder Wohnung verlassen darf, aber in Innenräumen außerhalb der Wohnung eine Maske tragen muss und Krankenhäuser oder Pflegeheime nicht betreten darf. Personal im Gesundheitswesen soll bei positivem Corona-Test nicht zur Arbeit dürfen.

So argumentieren die vier Länder:

- Viele Menschen sind geimpft oder hatten Corona, die «Basisimmunität» in der Bevölkerung ist hoch, die aktuelle Omikron-Variante verursacht in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe.

- Die aktuellen eher kurzen Wellen im Sommer und in diesem Herbst weisen auf den Übergang in eine endemische Phase hin. Als endemisch gilt eine Krankheit, wenn sie in einer Region mit relativ konstanter Erkrankungszahl dauerhaft auftritt, wie etwa die Grippe.

- Die meisten EU-Staaten verzichten mittlerweile auf Isolationspflichten für Corona-Infizierte.

- Es geht um einen neuen Umgang mit Corona mit mehr Eigenverantwortung der Menschen. Grundsatz soll sein: «Wer krank ist, bleibt zu Hause».

Bei Bundesgesundheitsminister Lauterbach stießen die Pläne am Freitag auf großes Kopfschütteln. «Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung», sagte der SPD-Politiker in Berlin.

Die Argumente des Gesundheitsministers:

- Es gibt zurzeit keinen «keinen medizinischen Grund», die Isolationspflicht zu kippen, bei etwa 1000 Todesfällen pro Woche, einer «wahrscheinlich schweren Winterwelle», die komme, «am Vorabend einer ansteckenderen Variante». Lauterbach nannte die BQ.1.1-Variante des Omikron-Typs, die sich stärker ausbreite.

- Der Arbeitsplatz muss sicher bleiben. Es muss zudem verhindert werden, dass Menschen infiziert zur Arbeit gedrängt werden.

- Es droht ein «Flickenteppich» mit verschiedenen Isolationsregeln in den Bundesländern.

Die Entscheidung, wie sie mit der Isolationspflicht umgehen, liegt in der Hand der einzelnen Bundesländer. Vom Bund gibt es lediglich die Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) zur fünftägigen Isolation, dies hatten die Länder bisher aber geschlossen umgesetzt.

Ob Lauterbachs «Flickenteppich»-Prognose eintritt, werden die nächsten Tage zeigen. In einer ersten Reaktion ließen etwa Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Bremen am Freitag erkennen, dass sie an der Isolationspflicht festhalten wollen. Sachsen zeigte sich offen für ein Aus der Regel, Rheinland-Pfalz und Thüringen wollen das weitere Vorgehen prüfen. Andere Länder gaben sich zurückhaltend und forderten ein gemeinsames Vorgehen.

Weitere Reaktionen - Pro:

Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne), nannte den Schritt «verantwortbar und geboten», so lange die derzeitige Virusvariante nicht von einer anderen verdrängt wird, die das Gesundheitssystem überlasten könnte. Virologe Hendrik Streeck ist der Ansicht, mit der Isolationspflicht sei es bei der hohen Dunkelziffer nicht zu schaffen, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Man solle «zu einem Isolationsgebot übergehen. Wer sich krank fühlt, sollte zu Hause bleiben», sagte er der «Fuldaer Zeitung»

Weitere Reaktionen - Contra:

«Wenn jetzt Eltern ihre coronainfizierten Kinder in Kitas und Schulen schicken dürfen, steigt dort logischerweise die Ansteckungsgefahr», kritisierte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Schleswig-Holstein, Astrid Henke, die Pläne. Das gefährde die Gesundheit von Erzieherinnen und Lehrkräften nicht unerheblich. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, sie halte es «epidemiologisch für grundfalsch, mitten im dritten Pandemieherbst» auf die Isolationspflicht für Corona-Infizierte zu verzichten. «Auch Personen, die keine Symptome haben, können das Virus weitertragen und andere Menschen anstecken», warnte sie. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.