München will gegen Airbnb vor oberstes Verwaltungsgericht ziehen

| Politik Politik

Die Stadt München will die Niederlage gegen Airbnb vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht hinnehmen. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, will das Rathaus nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und erreichen, dass Airbnb Namen und Adressen der Anbieter preisgeben muss

Außerdem  verlangt die Stadt effektivere landesrechtliche Regelungen, damit Wohnraum nicht länger zweckentfremdet werden kann. Als zweckentfremdet gelten in München Privatwohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr an Touristen vermietet werden und damit auf dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt fehlen. Vergangenes Jahr hat die Stadt München 350 solcher Fälle aufgedeckt.

Im Streit zwischen Airbnb und der Stadt München um die Herausgabe personenbezogener Daten wegen illegal genutzter Ferienwohnungen, hatte die Kommune im Juni dieses Jahres eine Niederlage eingefahren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe das Auskunftsersuchen der Kommune abgelehnt. Die Online-Vermittlungsplattform musste also nicht die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben.

Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt hatten im August 2018 Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb angefordert, die zweckentfremdet wurden. Die US-amerikanische Plattform hatte dagegen geklagt.

Zunächst hatte im Dezember 2018 das Verwaltungsgericht den Bescheid der Stadt als rechtsmäßig anerkannt. Airbnb wehrte sich - das Urteil hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun in Zweiter Instanz aufgehoben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.