Musterverfahren: DEHOGA Nordrhein verklagt „Topf Secret“

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Weiterhin veröffentlichen „Topf Secret“ von foodwatch und FragDenStaat Hygiene-Kontrollberichte auf ihren Online-Plattform. Dagegen geht ein Kölner DEHOGA-Mitglied mit Verbandsunterstützung im Wege eines Musterverfahrens gegen den Portalbetreiber vor.

Der Kontrollbericht des Gastronomen aus dem Jahr 2016, über, wie der DEHOGA sagt, „geringe längst abgestellte Mängel“ steht bei „Topf Secret“ immer noch online. Der DEHOGA Nordrhein geht mit Unterstützung der Kölner Anwaltskanzlei „Heuking Kühn Lüer Wojtek“, die den betroffenen Gastronomen vertritt, jetzt gegen den Portalbetreiber der Website „fragdenstaat.de“ vor. Eine Klage wurde beim Landgericht Köln eingereicht.

Ein solches Musterverfahren mit einem vom DEHOGA erwarteten positiven Ausgang würde auch andere Portalbetreiber dieser Art entsprechend in die Schranken weisen, so der DEHOGA.

Seit 2019 gibt es die Onlineplattform „Topf Secret“, die von foodwatch und der Transparenz-Initiative FragDenStaat betrieben wird. Verbraucher können darüber Ergebnisse von Hygienekontrollen in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben anfragen - zum Beispiel gastronomische Betriebe, aber auch Bäckereien oder Metzgereien. Die Anfrage wird über die Plattform direkt an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung gesendet. Foodwatch fordert die Verbraucher auf, die erhaltenen Kontrollberichte auf dieser Seite zu veröffentlichen damit jeder Einsicht nehmen kann.

Der DEHOGA Nordrhein lehnt jegliche Form von Internetprangern ab und kritisiert die Vorgehensweise von foodwatch und FragDenStaat. Es ist nie auszuschließen, dass Betriebe in Schwierigkeiten und sogar in existenzielle Not geraten können, wenn sie fälschlicherweise an den Pranger gestellt werden.

Den Ausgang des Verfahrens erwarten die Gastronomen mit Spannung, schließlich gehe es um einen wettbewerbsrelevanten Eingriff in ihre unternehmerische Tätigkeit, so der Verband.


 

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