Neueinstellungen während der Kurzarbeit – was ist erlaubt?

| Politik Politik

In letzter Zeit erreichen den DEHOGA Bundesverband vermehrt Anfragen zu der Problematik, unter welchen Voraussetzungen Neueinstellungen zulässig sind, solange Mitarbeiter im Betrieb noch in Kurzarbeit sind. Daher hat der Verband seinen Fragen-und-Antworten-Katalog ausgeweitet und ergänzt. - einschlägig sind die Fragen 7 und 8.

Im Gesetz steht lediglich, dass die Neueinstellung auf „zwingenden Gründen“ beruhen muss. Es gebe, so der DEHOGA, einige allgemein anerkannte Fallkonstellationen, wann solche zwingenden Gründe vorliegen. Aber es gebe auch einige Spielräume bei der Darlegung und unterschiedliche Beurteilungen der verschiedenen Arbeitsagenturen. Nehme ein Arbeitgeber eine Neueinstellung vor und bewerte die Arbeitsagentur deshalb bei der anschließenden Abrechnung oder späteren Überprüfung den Arbeitsausfall als vermeidbar, besteht das Risiko, dass Kurzarbeitergeld nicht gewährt oder nachträglich zurückgefordert werde.

Noch ein Tipp vom DEHOGA: Noch bis Ende Juli gelten erleichterte Möglichkeiten für den Wechsel von Kurzarbeit im Gesamtbetrieb zur Betriebsabteilung. Wenn Neueinstellungen vorgenommen werden sollen, die zwingenden Gründe aber nicht darlgelegt können, kann eine solche Aufspaltung unter Umständen helfen, insbesondere in Betrieben, in denen einzelne Abteilungen (z.B. Housekeeping oder F&B mit Terrassengeschäft) sehr viel zu tun haben, während in anderen (z.B. Veranstaltungsabteilung) noch länger ein spürbarer Arbeitsausfall zu erwarten ist. Auch hierzu gibt es Ausführungen in dem Fragen-und-Antworten-Katalog.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».