No-Show - Niedersachsen will klare Regeln für Terminschwänzer

| Politik Politik

Wer Termine in gewerblichen Betrieben einfach so verstreichen lässt, soll nach Ansicht Niedersachsens dafür aufkommen. Bei der kommenden Justizminister-Konferenz will sich Bundesland dafür einsetzen, dass genauer geregelt wird, was bei einem Nichterscheinen etwa in Praxen, Fitnessstudios oder Restaurants passiert. Das berichtet die «Braunschweiger Zeitung».

Viele Arztpraxen oder Restaurants haben inzwischen Entschädigungsgebühren auf Grundlage sogenannter No-Show-Klauseln in ihre Geschäftsbedingungen eingeführt, sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) der Zeitung. Diese Gebühren werden fällig, wenn Termine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig abgesagt werden.

Aufgrund der Komplexität des Themas brauche es aber eine klare Gesetzeslage, ist die niedersächsische Regierung überzeugt. So stelle sich bei Restaurants etwa die Frage, ob wirklich ein Schaden entstanden sei, wenn ein frei gebliebener Platz durch Laufkundschaft aufgefüllt werde.

Offen sei auch, wie mit kurzfristigen, aber begründeten Absagen umzugehen sei. Wahlmann plädiert in der «Braunschweiger Zeitung» für eine Regelung mit pauschalierten Vergütungsansprüchen, wobei auch die Höhe der Pauschale festgelegt werden soll. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.