Nothilfeprogramm gefordert: Hotels und Restaurants drohen durch Raster des „Schutzschildes“ zu fallen

| Politik Politik

Deutschlands Restaurants und Hotels fordern ein Corona-Nothilfeprogramm für das Gastgewerbe. „Die bislang von der Bundesregierung vorgesehenen Rettungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind entweder für sehr große Unternehmen oder sehr kleine Wirtschaftseinheiten konzipiert und tragen den Besonderheiten im mittelständisch geprägten Gastgewerbe nicht hinreichend Rechnung. Wir befürchten daher, dass die Hilfen in unserer Branche nicht greifen werden“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und mahnt Nachbesserungen an. „Wir haben uns daher am Dienstag mit einem gemeinsamen Brief an die Bundeskanzlerin und die zuständigen Bundesminister gewandt, damit die Zielsetzung der Bundesregierung, kein Unternehmen und kein Job solle in der Krise verloren gehen, auch für unsere besonders betroffene Branche gilt“, ergänzt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Aus Sicht von DEHOGA und IHA muss bei den folgenden Maßnahmen im Sinne eines gastgewerblichen Nothilfeprogramms dringend nachgebessert werden:

  1. Der Entwurf der vertragsrechtlichen Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sieht eine Aussetzung der Pflicht zur Zahlung von Mieten und Pachten vor. Das ist aber lediglich eine Stundung und hilft den Unternehmen in Hotellerie und Gastronomie nicht, da anders als in fast allen Wirtschaftsbereichen Umsätze im Gastgewerbe nicht nachgeholt werden können. Deshalb sollte im Gesetz eine explizite Formulierung dahingehend aufgenommen werden, dass bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage für Pacht- und Mietverhältnisse ein angemessener Interessenausgleich zwischen den Parteien zu suchen ist, z.B. eine hälftige Lastenteilung.
  2. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollte ausdrücklich auch Unternehmen mit weniger als 43 Millionen Euro Bilanzsumme, 50 Millionen Euro Umsatz und weniger als 249 Arbeitnehmer zugänglich sein. Er sollte zur Stabilisierung der Vertragsverhältnisse explizit auch für die Abdeckung von Miet- und Pachtzahlungen in Form verlorener Zuschüsse offenstehen.
  3. Die über die Hausbanken konstruierten Liquiditätshilfemaßnahmen von Bund und Ländern drohen bei einer Vielzahl der gastgewerblichen Betriebe aufgrund der Bearbeitungsengpässe der Banken, der Pflicht zur Prüfung der Fortführungsaussichten und des schlechten allgemeinen Branchenratings nicht zu wirken. Es müssen daher die bankenaufsichtsrechtlichen Regeln (Basel I – III) temporär ausgesetzt werden und eine staatliche Haftungsfreistellung von nahezu 100 Prozent vorgesehen werden. Das EU-Beihilferecht ist insofern noch einmal kurzfristig anzupassen.
  4. Den erheblichen Folgen der Engpässe in der Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeitergeld auf die massiv angespannte Liquidität gastgewerblicher Unternehmen sollten umgehend durch die Gewährleistung unbürokratischer Abschlagszahlungen schon Ende März/Anfang April entgegengewirkt werden. Das wäre ein effektiver Beitrag zur Schadensbegrenzung. Eine Einbeziehung der Auszubildenden in das Kurzarbeitergeld vom ersten Tag an sollte schnell und pragmatisch ermöglicht werden. Auch angesichts des erheblichen kurzfristigen Arbeitskräftebedarfs anderer Branchen, wie z.B. dem Einzelhandel und der Landwirtschaft, sollte unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine anrechnungsfreie Nebentätigkeit trotz Kurzarbeitergeldbezug pauschal zwecks Nothilfe gestattet werden.
  5. Die Bundesregierung sollte eine Klarstellung im Infektionsschutzgesetz vornehmen, dass bei Vorliegen einer Allgemeinverfügung zur Schließung von Betrieben oder erheblichen Einschränkung deren Geschäftsbetriebs ein Schadensersatzanspruch (mit Rückwirkung) zusteht.

„Ohne diese Korrekturen drohen gastgewerbliche Betriebe, insbesondere mit mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, durch das Raster der staatlichen Hilfsprogramme zu fallen. Auch mit Blick auf die Kleinstunternehmen und die vorgesehenen Sofortmaßnahmen sind wir skeptisch, ob diese ausreichend sind. Die von uns vorgeschlagenen Nachbesserungen müssen daher noch im Laufe dieser Woche unbedingt auf den Weg gebracht werden, um irreparablen Schaden von den Unternehmern und Beschäftigten in Hotellerie in Gastronomie abzuwenden,“ fordern Guido Zöllick und Otto Lindner.n

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.