Oberlandesgericht weist Corona-Ansprüche von Hotel gegen Versicherung zurück

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Das Oberlandesgericht in Jena hat die Klage eines Hotels abgewiesen, das nach einer coronabedingten Teilschließung Zahlungen seiner Versicherung anstrebte. Der Hotelbetrieb sei nicht insgesamt untersagt worden, sondern für nicht-touristische Übernachtungen noch erlaubt gewesen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts am Mittwoch zur Begründung. Geschäftliche Übernachtungen seien noch möglich gewesen. Der Versicherungsfall sei nicht eingetreten, stellte das Gericht fest.

Außerdem konnten laut Gericht «keine derart erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bei der Klägerin festgestellt werden, die unter Umständen ebenfalls wie eine vollständige Betriebsschließung hätten bewertet werden können.» Den Angaben zufolge lag der Anteil der Buchungen für geschäftliche Zwecke in dem Jahr 2019 bei etwa 58 Prozent und im Jahr 2018 bei 56 Prozent.

Geklagt hatte eine Unternehmerin, die im Wartburgkreis ein Hotel betreibt und zwischen dem 19. März und dem 15. Mai 2020 wegen der Corona-Pandemie keine touristischen Übernachtungen anbieten durfte. Sie hatte aber eine Versicherung abgeschlossen, die sich auch auf Betriebsschließungen erstreckt. Die Klägerin verlangte nun 64 000 Euro von der Versicherung.

Das Landgericht Meiningen hatte die Klage der Frau abgewiesen. Die Berufung hatte mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts in Jena auch keinen Erfolg. (dpa)


 

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