Österreich: 300 Millionen Euro Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche

| Politik Politik

Die österreichische Regierung hat mit einem Rettungspaket in Höhe von 300 Millionen Euro dringend notwendige Unterstützung für die österreichische Veranstaltungsbranche zugesagt. Der von vielen Seiten geforderte und von der EMBA Event Marketing Board Austria, dem AEP Austria Event Pool und Experten der WKO ausgearbeitete Schutzschirm für die Veranstaltungswirtschaft wurde am Freitag präsentiert und soll die Event-Wirtschaft wieder nach vorne bringen.

Die Abwicklung wird laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger über die ÖHT (Österreichische Hotel und Touristik Bank) abgewickelt. „Die Klärung aller Details wird bei einer so heterogenen Branche eine große Herausforderung sein. Es wurde auch die Breite des Schutzschirms angesprochen, welche nicht nur Großveranstaltungen schützen soll, sondern auch die vielen kleineren Veranstaltungen. Das zurzeit keine Veranstaltungen möglich sind, ist allen klar. Jedoch der Kampf ums Überleben einer ganzen Branche hängt vom Zusammenspiel des Fixkostenzuschusses Phase II und dem Schutzschirm ab. Ebenso die flexible Handhabung von Corona-Kurzarbeitsmodellen für die Branche, die auch von der WKO mit den Sozialpartnern vereinbart (Einzelfallprüfungen) wurde, wird dabei helfen, die Event-Branche wieder aufzurichten.“, so Erik Kastner, Gründer des Austria Event Pools und Agenturchef von OPUS Marketing GmbH.

Der neue Schutzschirm soll Anfang November in Kraft treten und umfasst Veranstaltungen, die gemäß der jeweils geltenden COVID-19-Bestimmungen geplant wurden oder werden. Die aktuell gültigen Auflagen würden beispielsweise maximal 3.000 Personen bei einem Open-Air-Event umfassen. Daher ist es aus Sicht der IG Österreichische Veranstaltungswirtschaft ein Muss, zukünftige Entwicklungen wie Impfungen, Schnelltests oder Tools zur Datenerfassung in die Überlegungen miteinzubeziehen. Nur so könnten ab den Sommermonaten wieder Veranstaltungen in einer wirtschaftlich relevanten Größenordnung angedacht werden. Ein Großkonzert, beispielsweise im Wiener Ernst-Happel-Stadion, bietet bis zu 50.000 Besuchern Platz und ist auch nur in dieser Größenordnung realisierbar. Die Hotellerie und der gesamte Tourismus sowie die angeschlossenen Branchen profitieren von jeder durchgeführten Veranstaltung. Von Großevents aber über Gebühr, weshalb es essenziell ist, diese auch in den Schutzschirm zu integrieren.

„Der nun beschlossene Schutzschirm ist in meinen Augen die wichtigste Maßnahme für die Veranstaltungswirtschaft. Einerseits wird die für diese Branche so wichtige Perspektive geschaffen, um den Motor wieder anzuwerfen. Andererseits wird die gesamte Wertschöpfungskette bei Veranstaltungen bedient. Somit garantieren wir Live-Erlebnisse und viele Jobs gleichermaßen“, erklärt Herwig Straka (e|motion group).

„Der Schutzschirm ist für unsere Veranstaltungsbranche ein enorm wichtiger und überlebensnotwendiger Schritt, auch in Richtung Planungssicherheit für 2021. Hier wurden zum Glück unsere Hilferufe, Argumente und Fakten verstanden. Ein großer Dank dafür an alle Entscheidungsträger! Äußerst beunruhigend ist jedoch eine Anmerkung von Staatssekretärin Mayer bezüglich großer Festivals und Open-Air-Veranstaltungen, dass diese womöglich nicht für den Schutzschirm in Betracht kämen. Warum? Denn gerade diese sind die mitunter besucherstärksten Kultur-Veranstaltungen in unserem Land. Ich hoffe sehr, dass diese Aussage nur ein verbaler Irrläufer war und natürlich auch diese Kultur-Flaggschiffe Österreichs unter diesem Schutzschirm fallen werden. Alles andere wäre völlig unverständlich – um nicht zu sagen absurd“, so Ewald Tatar (Barracuda Music), dessen Festival „Nova Rock“ in normalen Jahren über 200.000 Besucher verzeichnet.

„Der heute angekündigte Rettungsschirm ist die einzige Möglichkeit, damit überhaupt noch Veranstaltungen geplant werden können. Allerdings ist es keine Zukunftsperspektive, mit den aktuell gültigen Personenobergrenzen zu planen, weil das die wirtschaftlich relevanten Veranstaltungen nicht berücksichtigt“, führt Klaus Leutgeb (Leutgeb Entertainment) aus.

„Der Rettungsschirm ist nicht nur für die kulturelle Vielfalt essenziell, sondern auch die einzige Möglichkeit, die hohe Wertschöpfung durch die Veranstaltungswirtschaft zu erhalten. Die Einhaltung der COVID-19-Bestimmungen ist eine Selbstverständlichkeit für alle Veranstalterinnen und Veranstalter. Der Hund liegt im Detail begraben: Die Branche braucht eine Planungsperspektive für die neue Normalität“, ergänzt CTS-EVENTIM-Austria-CEO Christoph Klingler. „Contact-Tracing ist eine sinnvolle Maßnahme, die unabhängig von der Gästeanzahl verantwortungsvoll durchführbar ist. Gesamtwirtschaftlich braucht es auch wieder eine Möglichkeit, in größeren Dimensionen zu denken!“

„Mit jedem verkauften Ticket liegen wir den Steuerzahlerinnen und -zahlern kürzer auf der Tasche und können die Hotellerie und den gesamten Tourismus wieder unterstützen und zur Wertschöpfung beitragen“, unterstreicht Martin Vögel (Barracuda Music).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.