Österreich: Ab 1. Juli keine Maskenpflicht mehr in der Gastronomie

| Politik Politik

In Österreich treten zum 1. Juli neue Corona-Lockerungen in Kraft. Dazu zählt auch, dass zum Beispiel Kellner keine Masken mehr tragen müssten. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bat aber darum, «die Maske bitte nicht wegzuwerfen, wir werden sie noch brauchen». Vor allem im Spätherbst könne es wieder eine schwierige Situation geben, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) forderte dazu auf, mit den Lockerungsschritten sorgsam umzugehen. Das Motto «Genießen und aufpassen» solle beherzigt werden.

Auch wenn die Zahl der Neuinfektionen in Österreich stabil sei, zeigten internationale Entwicklungen, dass keine Entwarnung gegeben werden könne, meinte Kurz. «Das Virus ist nicht verschwunden. Wir müssen auch in Österreich bei niedrigen Ansteckungszahlen weiter wachsam sein», forderte er.

Dass der Mund-Nasen-Schutz rechtzeitig zu Sommerbeginn auch für Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie nicht mehr vorgeschrieben wird, sieht ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer als richtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt: „Wir haben die freundlichen Gesichter so vermisst! Jetzt wird Österreich wieder zum Land des Lächelns“, ist die Branchensprecherin zuversichtlich. Die Lockerungen bei Veranstaltungen und Buffets, vor allem aber auch die längeren Öffnungszeiten für die Gastronomie sieht Reitterer extrem positiv: „Nicht nur für die Gastronomiebetriebe selbst, jede Einschränkung, deren Wegfall wir wahrnehmen, macht uns auch im Kopf freier.“

Dafür braucht es noch Rückenwind seitens der Politik, aber auch aus anderen Branchen, ist Reitterer überzeugt: „Das beste Beispiel dafür ist der Flughafen Wien, der die Entgelte für Airlines reduziert. Das ist gerade für die Stadthotellerie ein wichtiger Schritt.“ Politik und Sozialpartner seien vor allem bei der Weiterführung der Kurzarbeit gefordert und sollten das von der ÖHV mit Vertretern von Stadthotels und Arbeitnehmern entwickelte Modell besser heute als morgen auf den Weg bringen. Es bietet mehr Flexibilität und erleichtert Mitarbeitern Aus- und Weiterbildung in Stehzeiten.

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.