Österreich senkt Mehrwertsteuer für Hotels auch auf fünf Prozent

| Politik Politik

Österreichs Parlament hat in der Corona-Krise die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent für Gastronomie, Kultur und weitere Bereiche beschlossen. Das Votum am Dienstag in Wien war einstimmig. Die ursprüngliche Hilfe für Unternehmen wurde nochmals deutlich ausgeweitet. Neben der Medienbranche sollen auch Beherbergungsbetriebe und Zoos profitieren. Mit der Novelle wird der Mehrwertsteuersatz auch für Speisen und Getränke in der Gastronomie verringert. Die Maßnahmen sind zeitlich begrenzt und gelten bis Jahresende.

Ebenfalls erfasst von der Senkung sind Metzger, Bäcker und Konditoren, sofern sie Speisen und Getränke verkaufen. «Das soll dabei helfen, die Schmerzen dieser Krise zu lindern», sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). In der Gastronomie bedeute das konkret, dass der Steuersatz für Speisen von zehn und bei Getränken von 20 auf fünf Prozent gesenkt werde. Die EU-Kommission muss den Beschluss offiziell noch absegnen.

«Jeder Abgeordnete zum Nationalrat, der heute für die Senkung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen gestimmt hat, hat viele Arbeitsplätze in Österreichs Tourismusregionen gerettet. Dafür bedanke ich mich vielmals bei allen, die sich vor und hinter den Kulissen dafür eingesetzt haben“, freut sich ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer über einen gemeinsamen Erfolg von Politik und Wirtschaft. Die Zahl der Arbeitslosen in Österreich sei in den vergangenen Wochen bereits um 118.000 gesunken, mit diesem Nationalratsbeschluss sei der Grundstein für eine weitere erfolgreiche Entwicklung gelegt: «Wir müssen wieder zurück zur Normalität. Das ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. »

Neben der heute beschlossenen USt-Senkung auch für Hotelnächtigungen ab heute Nacht wurden in den vergangenen Corona-Wochen bereits einige andere ÖHV-Vorschläge in Gesetze gegossen, so etwa die Einführung eines Verlustrücktrags, die Verlängerung der Kurzarbeit und Verbesserungen beim Fixkostenzuschuss, die Rücknahme von Einreisebeschränkung und ein ÖW-Sonderbudget für eine nationale Werbeoffensive: „Das und noch viel mehr ist möglich mit Input aus der Praxis», bedankt sich Reitterer bei der Regierung für die Zusammenarbeit. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.