Pleite von Reiseveranstalter GTI Travel: Ex-Chef vor Gericht

| Politik Politik

Sechs Jahre nach der spektakulären Pleite des Reiseveranstalters GTI Travel muss sich dessen Ex-Chef wegen Untreue in Millionenhöhe in Düsseldorf vor Gericht verantworten. Im Juni 2013 waren rund 5000 Reisende an ihren Urlaubsorten von der Pleite überrascht worden. Die zur türkischen Kayi-Gruppe gehörenden Reiseveranstalter GTI Travel und Buchmal-Reisen hatten ihre Zahlungsunfähigkeit erklärt.

Am Montag sagte die Ehefrau des Angeklagten aus, die ihren Mann damals bei wichtigen Bankgesprächen begleitet hatte: Türkische Banken hätten bereits zugesagte Kredite in Höhe von 45 Millionen Euro plötzlich storniert und nicht ausgezahlt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen Talha G. dagegen Untreue und betrügerischen Bankrott vor. Unterstützt von drei mitangeklagten Gesellschaftern soll er 2013 trotz Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag gestellt und 10,5 Millionen Euro aus der Firma gezogen haben. Der 59-Jährige konnte erst vor acht Monaten in der Ukraine festgenommen werden. Bislang hat er zu den Vorwürfen geschwiegen.

Auf der Anklagebank muss er sich allein verantworten: Die Haftbefehle gegen die drei Mitangeklagten konnten bislang nicht vollstreckt werden. Rund 5000 Urlauber waren auf Kosten einer Reiseversicherung zurückgeholt worden. Für den Prozess sind bis Ende September noch elf weitere Verhandlungstage angesetzt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.