Polizei in Bayern nutzt Corona-Gästelisten von Restaurants für Ermittlungen

| Politik Politik

Ein mittlerweile gewohntes Bild in Zeiten von Corona: Wer eine Gaststätte betritt, muss auf einem Zettel oder einer Liste seine Kontaktdaten hinterlassen. Eigentlich sind diese bloß zur Verfolgung von Infektionsketten im Zuge der Corona-Pandemie gedacht - in mindestens zehn Fällen hat jedoch auch die Polizei im Freistaat für Ermittlungen auf Gästedaten zurückgegriffen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zehn bayerischen Polizeipräsidien sowie dem Landeskriminalamt. Die Opposition ist empört, spricht von einem Vertrauensbruch.

Die Polizei in München nannte drei Fälle, in denen Gästedaten für Ermittlungen genutzt wurden. Beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd war dies zweimal der Fall. Die Präsidien Oberbayern Nord, Schwaben Süd/West, Schwaben Nord, Oberfranken und Mittelfranken sowie das Landeskriminalamt griffen jeweils in einem Fall auf Gästedaten zurück. Die Polizei in Niederbayern, der Oberpfalz und Unterfranken verzeichnete bislang keine solcher Fälle.

Die Präsidien betonten dabei, dass sie nur bei entsprechend schwerwiegenden Delikten auf die Daten zugreifen würden. In Ober- und Mittelfranken nutzten Polizisten jeweils zur Aufklärung von versuchten Tötungsdelikten Kontaktdaten von Gästen. Beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West wurden die Daten für eine Vermisstensuche herangezogen, wie ein Sprecher mitteilte. Es sei dabei um «Leib und Leben» eines 39-Jährigen gegangen.

Das Landeskriminalamt nutzte Daten von Gästen nach einem mutmaßlichen Rauschgiftdelikt in einem Wirtshaus am Starnberger See. In Augsburg wurde ein Gastwirt nach einem Diebstahl aufgefordert, eine Gästeliste für die Polizei bereitzuhalten. Bislang seien die Daten aber nicht genutzt worden, heißt es von einem Sprecher des Präsidiums Schwaben Nord.

Rechtlich sei der Zugriff auf Gästedaten durchaus erlaubt, stellte der Sprecher der Polizei in Augsburg hierzu klar. Auch wenn die Daten grundsätzlich nur für den eigentlichen Zweck genutzt werden dürften, sei für die Aufklärung von Straftaten eine «Zweckänderung» möglich. Die Strafprozessordnung sehe «Ermittlungen jeglicher Art» vor, was auch die Auswertung und Nutzung einer «Corona-Gästeliste» betreffe.

Dass sie mit den Gästelisten auf sensible Daten zurückgreifen, ist den Polizeibeamten bei ihren Abwägungen klar. So teilte etwa ein Sprecher des Präsidiums Niederbayern mit, dass stets der Einzelfall zu prüfen sei und nur bei entsprechend schwerwiegenden Delikten ein Zugriff auf die Daten zulässig sei. Sonst bestehe auch die Gefahr, dass Gäste ihre Kontaktdaten nicht mehr angeben möchten und so der eigentliche Zweck, die Verfolgung von Infektionsketten, gefährdet werde.

Eine ähnliche Auffassung teilten auch die meisten anderen Polizeipräsidien mit. So hieß es etwa von der Polizei in München, vor der Nutzung von Gästedaten erfolge «eine genaue Prüfung und Abwägung, ob dies notwendig und verhältnismäßig ist.»

Der Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri hatte die rechtliche Grundlage zur Nutzung der Kontaktdaten von Bewirtungsgästen zuvor kritisiert. In einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks (BR) hatte er eine bundesweit einheitliche Lösung angemahnt.

Die Grünen-Fraktionschefin im Landtag, Katharina Schulze, sagte am Freitag: «Im Umgang mit den Gästedaten der Gastronomie ist es ohne Zweifel zu einem Vertrauensbruch gekommen.» Die Staatsregierung habe kommuniziert, die Daten sollten lediglich den Gesundheitsbehörden zur Verfolgung eines möglichen Infektionsgeschehens zugänglich sein. «Wir brauchen jetzt eine klare, bundeseinheitliche Regelung über ein Begleitgesetz und wir brauchen vor allem Klarheit für Wirtsleute und Gäste, dass die erhobenen Daten nicht willkürlich, sondern nur zu klar eingegrenzten Fahndungszwecken verwendet werden dürfen.»

Ihr Kollege Martin Hagen von der FDP forderte, dass ein Zugriff durch die Polizei ausgeschlossen werde. «Das Beteuern der Polizei, die Daten nur bei besonders schwerwiegenden Delikten zu nutzen, reicht nicht aus. Gästedaten müssen tabu sein.» Wenn Menschen nicht darauf vertrauen könnten, dass ihre Daten ausschließlich der Verfolgung von Infektionsketten dienen, würden sie künftig unter falschem Namen einchecken. «Oder sie werden von Gaststättenbesuchen absehen. Beides können wir nicht wollen.» Wenn die Regierung keine Klarheit schaffe, würden die Corona-Maßnahmen wirkungslos. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.