Reisewirtschaft: Überarbeitung der EU-Fahrgastrechteverordnung

| Politik Politik

Die Überarbeitung der Fahrgastrechteverordnung im Eisenbahnverkehr steht weiterhin auf der europäischen Agenda. Nun hat sich der EU-Verkehrsministerrat dazu auf eine Position verständigt. Ursprünglich geplante Belastungen für Reisebüros und Touristinformationen wurden weitgehend gestrichen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) begrüßen dies ausdrücklich.

Ursprünglich hatten die Pläne der Europäischen Kommission vorgesehen, dass nicht nur Bahnunternehmen, sondern auch Fahrkartenverkäufer nach Reiseantritt u.a. über Verspätungen und Anschlussverbindungen informieren und Hilfeleistungen im Fall von Verspätungen leisten. So zum Beispiel Mahlzeiten anbieten oder für Hotelunterbringung sorgen. Auch war daran gedacht, dass Fahrkartenvermittler ein System zum Beschwerdemanagement einrichten sollten. Der EU-Ministerrat ist jedoch den Forderungen der Reisewirtschaft gefolgt: In seiner Position nimmt er die Fahrkartenvermittler – also Reisebüros und Touristinformationen – von eben diesen Pflichten aus.

Doch die Kuh ist noch nicht vom Eis. Denn nun stehen Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Ministerrat an. DRV und DTV fordern, dass das bisher Erreichte nun nicht mehr in Frage gestellt wird. „Der Fahrkartenverkauf ist bereits jetzt wenig rentabel für Reisebüros. Für die typischerweise kleinen und mittelständischen Betriebe wären noch mehr Verpflichtungen nicht zu schultern. Insofern freuen wir uns sehr, dass der EU-Ministerrat unseren Bedenken Rechnung trägt“ sagt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV).

Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) ergänzt: „Der Verkauf von Bahntickets ist mehr eine Serviceleistung der Touristinformationen gegenüber den Verbrauchern als ein Geschäft. Jede zusätzliche Belastung oder gar drohende Haftungsrisiken würden daher zu einem Rückzug aus dem Fahrkartenverkauf führen. Damit würden vor allem die Reisenden abgestraft“.

Nachbesserungen bei Durchgangsfahrkarten nötig

In einem Detail ist die Position des EU-Ministerrats nicht auf der Linie der Reisewirtschaft. Konkret geht es um so genannte kombinierte Durchgangsfahrkarten. Eine solche liegt vor, wenn ein Vermittler, wie z.B. ein Reisebüro, mehrere getrennte Tickets für eine Strecke bucht, also verschiedene Fahrten nacheinander kombiniert. Wenn dann das Reisebüro nicht darauf hinweist, dass es sich um getrennte Beförderungsverträge handelt, wird die Fahrkarte juristisch so behandelt, als sei es eine Durchgangsfahrtkarte. Wird nun ein Anschluss verpasst, wird das Reisebüro in die Haftung genommen. Der Ministerrat sieht vor, dass der  Fahrkartenpreis erstattet und sogar eine Entschädigung gezahlt werden muss. An dieser Stelle sollte noch nachgebessert werden.

Die Möglichkeit dafür bieten die anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Ministerrat und Parlament. Sie könnten im neuen Jahr beginnen und noch in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen werden.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte im September 2017 einen Vorschlag zur Revision der EU-Fahrgastrechteverordnung im Eisenbahnverkehr vorgelegt. Er sieht die Verbesserung der Entschädigungsregelungen für Reisende und Erleichterungen für mobilitätseingeschränkte Passagiere vor, nimmt dabei aber auch Fahrkartenverkäufer stärker in die Pflicht. Rund 2100 Reisebüros mit DB-Lizenz gibt es in Deutschland. Zudem verkaufen Reiseveranstalter und Touristinformationen ebenfalls Bahntickets. Das Europäische Parlament hat sich im Herbst 2018 auf eine Position verständigt, dabei die Anliegen der Reisebranche aber nicht berücksichtigt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.