Sachsen-Anhalt setzt auf AHA-Regeln, 2G, 3G und Impfungen

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In Sachsen-Anhalt soll es keinen weiteren Lockdown und keine Kontaktbeschränkungen mehr geben. Das verkündete Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. «Eine Einschränkung der Grundrechte wird es so nicht mehr geben», sagte er mit Blick auf die kommenden Wochen in der Corona-Pandemie. Stattdessen soll die Pandemiebekämpfung mit den AHA-Regeln, 2G- und 3G-Regeln sowie Impfungen gelingen. Nächste Woche soll die neue Corona-Verordnung vorgestellt werden.

Bei der neuen Verordnung setzt die Landesregierung aus CDU, SPD und FDP auf ein regionalisiertes Corona-Konzept. Auf folgende Eckpunkte hat sich das Kabinett verständigt.

Testpflicht: Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen verpflichtet werden, bei der Überschreitung bestimmter Grenzwerte wieder Testpflichten für Ungeimpfte einzuführen, zum Beispiel für Restaurantbesuche. Die Testpflicht soll eintreten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz eine Woche lang über 100 liegt und mindestens ein weiteres Kriterium erfüllt ist: Entweder wenn gleichzeitig die Krankenhausaufnahmen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über fünf oder die Belegung der Intensivbetten regional bei über fünf Prozent liegt. Schon jetzt könnten die Kreise und Städte eigenmächtig ab einer Inzidenz von 35 eine Testpflicht beschließen, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD).

Großveranstaltungen: Unterschieden wird zwischen Innen- und Außenbereichen. In geschlossenen Räumen soll künftig bei einer 3G-Regelung konsequent auch auf das Einhalten von Abständen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geachtet werden. So müssen sich etwa Handballfans umstellen. Damit können die Hallen nicht voll ausgelastet werden. Alternativ komme die «Option 2G» in Frage, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Damit könnte auf die Einhaltung der Abstandsregeln verzichtet werden. Bei 2G dürfen nur geimpfte und nachweislich genesene Personen an einer Veranstaltung teilnehmen, bei 3G zusätzlich auch negativ getestete. Auch für Fußballstadien soll es Änderungen geben. Wenn auf den Rängen der Abstand nicht eingehalten werden kann, soll zusätzlich zu den 3G-Regeln ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Zuständig für die Kontrolle seien die Gesundheitsämter, sagte Grimm-Benne. Draußen könne man insgesamt mit weniger Beschränkungen auskommen als drinnen. Weihnachtsmärkte sollen beispielsweise als Spezialmärkte gelten, für die keine 2G- oder 3G-Regeln vorgeschrieben werden.

Schulen: Bis zu den Weihnachtsferien sollen Schüler in Sachsen-Anhalt weiterhin zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. «Präsenzunterricht bleibt unser höchstes Ziel», sagte die Gesundheitsministerin. Die Landkreise könnten bei hohen Inzidenzzahlen in eigener Verantwortung zu einer noch höheren Testzahl pro Woche übergehen, sagte Grimm-Benne.

In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell 772 000 ungeimpfte Menschen, darunter sind 543 000 Erwachsene. «Das ist einfach zu viel», sagte Haseloff. Gemeinsam mit Grimm-Benne und Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP) warb er nochmals fürs Impfen. Wenn die Zahlen so blieben, werde man ansonsten eine «Pandemie der Ungeimpften» haben, warnte Haseloff.

Die Corona-Infektionsrate hat sich in Sachsen-Anhalt zuletzt erhöht. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag mit 139,2 an (Vortag: 121,7). Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden. Bundesweit lag die Inzidenz am Montag bei 153,7.

Negativ-Spitzenreiter unter den Regionen in Sachsen-Anhalt ist mit einem Wert von 382,2 der Altmarkkreis Salzwedel. Um das Corona-Infektionsgeschehen und Risiken einer Ansteckung mit dem Virus einzudämmen, gelten im Altmark-Klinikum in Salzwedel und in Gardelegen vorerst Besuchsverbote. Zum Schutz aller Beteiligten seien Besuche von Patientinnen und Patienten seit dem 29. Oktober vorerst für die Dauer von zwei Wochen nicht mehr gestattet, wie eine Sprecherin erklärte. Es seien individuelle Absprachen für Besuche unter Beachtung der besonderen Situation erkrankter Menschen und ihrer Familien möglich, sofern dafür eine medizinische Notwendigkeit vorliege. Dies betreffe die Kliniken für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, interdisziplinäre Intensivstationen sowie die Palliativbereiche der Kliniken.


 

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