Saubere-Küchen-Gesetz: Berlin führt Hygienebarometer für Restaurants ein

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Wie es um die Einhaltung von Hygenievorschriften etwa in Cafés, Restaurants, Imbissen und Kantinen bestellt ist, soll in Berlin künftig auf einen Blick zu sehen sein. Der Senat beschloss am Dienstag das «Saubere-Küchen-Gesetz. Vom Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kommt scharfe Kritik.

Wie es um die Einhaltung von Hygenievorschriften etwa in Cafés, Restaurants, Imbissen und Kantinen bestellt ist, soll in Berlin künftig auf einen Blick zu sehen sein. Der Senat beschloss am Dienstag das «Saubere-Küchen-Gesetz», nach dem die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung transparent gemacht werden müssen. Das teilte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher nach der Senatssitzung mit.

Gäste sollen sich schon vor dem Betreten des Restaurants oder Cafés mithilfe eines Balkendiagramms über die Bewertung informieren können. Auf dem Diagramm mit einem Farbverlauf von Grün über Gelb bis Rot markiert ein Pfeil, wie das Restaurant oder Café nach den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle eingeschätzt wird. Die Veröffentlichungspflicht gilt ab Anfang 2023, wie ein Sprecher des Senats sagte.

Aus Sicht der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher, die das Gesetz erarbeitet hat, konnten Kundinnen und Kunden bisher kaum erkennen, ob bei der Herstellung, Verarbeitung und dem Verkauf von Lebensmitteln die Hygienevorschriften eingehalten wurden. Das soll mit dem «Transparenzbarometer» anders werden. Für die Durchführung des Gesetzes sollen die Bezirke zuständig sein.

Dehoga: „Unmögliches Verhalten“ eines Senators

Vom Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kommt scharfe Kritik. Nicht wegen des Gesetzes an sich, sagt Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder, das unterstütze sein Verband ausdrücklich. Er wirft aber Verbraucher-Senator Dirk Behrendt und seinen Mitarbeitern "unmögliches" Verhalten vor.

Denn der Dehoga sei ursprünglich zugesichert worden, dass Betreiber ein Recht auf Nachkontrolle haben, bevor ein negatives Hygiene-Ergebnis öffentlich gemacht wird. Dieser Passus finde sich jetzt aber nicht mehr im Gesetzentwurf. Er sei aber notwendig, so Lengfelder, damit Betreiber wegen kleiner Fehler nicht sofort an den Pranger gestellt würden. "Wir fühlen uns regelrecht veräppelt", betonte der Dehoga-Geschäftsführer.

Aus der Senatsverwaltung heißt es dazu, der Betreiber könne eine unangekündigte Nachkontrolle beantragen, müsse aber in der Zwischenzeit das Ergebnis der ersten Kontrolle aushängen. Nach dem heutigen Senatsbeschluss geht der Gesetzentwurf jetzt weiter ins Abgeordnetenhaus. (Mit Material der dpa)


 

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