Schweiz will Anti-Corona-Maßnahmen lockern - Restaurants bleiben geschlossen

| Politik Politik

In der Schweiz sollen ab 1. März alle Läden, Museen, Zoos und Erlebnisparks wieder öffnen. Im Freien sollen Treffen mit 15 Personen erlaubt sein, stellte die Schweizer Regierung am Mittwoch entsprechende Weichen. Definitiv entscheiden will die Regierung in einer Woche.

«Wir haben eine positive Ausgangslage», sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Damit sei jetzt das Ziel, stufenweise Lockerungen anzugehen. Künftig soll es für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mehr erlaubte Sport- und Kulturangebote geben. Ab April seien Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder denkbar, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen.

Der Gesundheitsminister lobte die Disziplin der Bevölkerung. Deren Verhalten habe zu einer Halbierung der Zahlen binnen Monatsfrist geführt.

Restaurants sollen allerdings geschlossen bleiben. Auch die Pflicht zum Homeoffice werde aufrecht erhalten, hieß es. Bei günstiger epidemiologischer Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate sollen jeweils zu Monatsbeginn weitere Lockerungen in Kraft treten, «um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben», hieß es. Es gelten die bekannten Hygieneregeln wie die Begrenzung der Zahl der Kunden und Maskenpflicht. Wesentlicher Teil der Strategie sei auch eine Vielzahl von Tests, um gerade auch die asymptomatischen Fälle einer Corona-Infektion zu erkennen.

Wichtige Kriterien zur Beurteilung der Infektionslage seien der Anteil der positiven Fälle unter den Getesteten, der unter fünf Prozent liegen soll. Die Auslastung der Intensivpflegeplätze mit Covid-19-Patienten soll weniger als 25 Prozent betragen. Die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage soll höchstens 1 sein. Zuletzt lag der Wert bei 0,88 und damit minimal höher als in Deutschland.

GastroSuisse: Gastgewerbe wird zu Unrecht benachteiligt

Leichte Lockerungen habe der Bundesrat in Aussicht gestellt. Aber nur für einzelne Branchen. Das Gastgewerbe wurde einmal mehr außen vor gelassen, beklagt GastroSuisse. "Die Krise soll damit weiterhin auf dem Buckel des Gastgewerbes ausgetragen werden", kritisiert Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. In einem ersten Schritt sollen nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden und somit müssten die Restaurants eigentlich mitberücksichtigt werden.

Platzer betont: "Bis heute gibt es keinen Nachweis, dass die Restaurants ein Ansteckungsherd sind. Im Gegenteil: Unsere Schutzkonzepte funktionieren. Die Gastronomie wird einzig als Mittel zum Zweck benützt, um Kontakte einzuschränken." Paradox dabei: Kontakte finden bei geschlossenen Restaurants dann einfach im privaten Bereich ohne Schutzkonzepte statt.

Umso mehr fordert GastroSuisse angesichts der epidemiologischen Entwicklung einen möglichst raschen Ausstieg aus dem Lockdown. Spätestens am 1. März soll ein erster Öffnungsschritt vorgenommen werden, welcher der Gastronomie ein wirtschaftliches Arbeiten wieder ermöglicht. Die Kantone hätten es in den Händen, die vom Bundesrat vorgeschlagene Ungleichbehandlung zu korrigieren. GastroSuisse hofft, dass die Kantone noch gegensteuern werden. Alles andere wäre fatal.

"Immer mehr Wirte müssen ihren Betrieb aufgeben und die dritte Kündigungswelle rollt bereits an", warnt Platzer. Entscheidend ist daher auch, wie schnell die Härtefallgelder ausbezahlt werden und da hapert es leider, denn bis dato ist nur ein Bruchteil bei den Betroffenen angekommen. Die Verzögerungen führen bei zahlreichen Betrieben zu Liquiditätsengpässen, hoher Verschuldung, Hoffnungslosigkeit und Entlassungen. Immerhin schlägt der Bundesrat dem Parlament deutliche Verbesserungen im Bereich der Härtefallregelungen und der Kurzarbeit vor.

(Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.