Städte nach Urteil zu Verpackungssteuer noch zögerlich

| Politik Politik

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Verpackungssteuer in Tübingen zeigen sich Städte in Deutschland noch zögerlich, dem Beispiel aus Baden-Württemberg zu folgen. Als Gründe nannten Kommunen in einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zumeist den Wunsch nach einer städteübergreifenden Lösung und die noch nicht vorliegende Urteilsbegründung.

Seit Anfang 2022 hat Tübingen eine Verpackungssteuer - für Einweggeschirr und Einwegverpackungen wird eine Gebühr fällig. Das soll Müllberge in der Stadt vermeiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das in einem Grundsatzurteil Ende Mai für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonald's-Filiale. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

In der Stadt Berlin steht eine Verpackungssteuer derzeit nicht auf der Agenda. Aus Sicht Berlins sollte eine mögliche Verpackungssteuer wenn überhaupt nur auf Bundes- oder europäischer Ebene eingeführt werden, teilte eine Sprecherin der Umweltverwaltung mit. Eine kommunale Einführung würde zu einer zerklüfteten Steuerlandschaft führen. Die Stadt befürchtet zudem «Beschwerden hinsichtlich Gleichbehandlung und Wettbewerb». Zugleich teilte die Sprecherin mit: «Eine solche Verpackungssteuer würde wahrscheinlich den Verbrauch von Einwegprodukten deutlich mindern.»

In Düsseldorf wird das Urteil laut einem Sprecher «mit Interesse verfolgt». Konkrete Pläne, es Tübingen gleich zu tun, gibt es aber nicht. Die Stadt verweist unter anderem darauf, dass seit Jahresbeginn bereits die sogenannte Mehrwegangebotspflicht in Deutschland gelte.

Die Stadt Stuttgart zweifelt die Wirksamkeit der Steuer an. Wie eine von der Universität Tübingen veröffentlichte Studie zeige, sei es umstritten, ob eine derartige Steuer tatsächlich zur Reduktion von Verpackungsmüll führt, teilte ein Sprecher mit. Gemeinsam mit der Gastronomie sollen deshalb Mehrwegsysteme untersucht werden, die die Kundschaft auch annehme.

Auch in den Städten Augsburg, Hildesheim und Bautzen gibt es derzeit keine Pläne für eine Abgabe auf Einwegverpackungen.

In Trier gab es dagegen bereits 2019 einen Antrag zur Einführung der Steuer. Wegen des laufenden Verfahrens aus Tübingen kam es bislang zu keiner Entscheidung. Das Urteil und die Begründung sollen nun geprüft werden, hieß es von der Stadt.

Mehrere bayerische Städte erwägen Verpackungssteuer

Die Stadt München zeigt sich für eine ähnliche Lösung grundsätzlich offen. Nach Einschätzung der Stadtkämmerei sei eine Einführung rechtlich möglich, teilte eine Sprecherin mit. Für alles weitere möchte die Stadt zunächst die schriftliche Begründung des Urteils aus Leipzig abwarten. Zugleich liegen Anträge von zwei Stadtratsfraktionen vor, es der Stadt Tübingen gleich zu tun.

Im Bamberg soll bis Ende des Jahres Klarheit herrschen, wie die Verpackungssteuer umgesetzt werden kann, wie der zweite Bürgermeister Jonas Glüsenkamp sagte. In Bamberg gebe es viele Touristen, aber auch sehr viel Müll. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe er sich deshalb mit Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer getroffen, um über die dortige Umsetzung zu sprechen. Dabei sei klar geworden, dass für den Verwaltungsaufwand weiteres Personal notwendig sei.

Glüsenkamp ist dennoch überzeugt, dass nun viele Städte nachziehen werden und verweist auf die Rechtslage der Kommunen. Diese müssten grundsätzlich alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Und damit nun auch die Verpackungssteuer einführen, ist er überzeugt. Um einen möglichen Flickenteppich lokal unterschiedlicher Vorgaben zu vermeiden, wünscht sich Glüsenkamp städteübergreifende Vorgaben. «Solange es diese nicht gibt, werden sich viele Kommunen wohl an der Tübinger Satzung orientieren, die vor Gericht Bestand hatte.»

Auch in Nürnberg soll die Einführung der Verpackungssteuer geprüft werden. Sie halte die Lenkungs- und Anreizfunktion, die mit der Verpackungssteuer verbunden werde, für sehr sinnvoll, teilte Umweltreferentin Britta Walthelm mit. Doch auch hier möchte die Verwaltung zunächst auf die schriftliche Begründung des Urteils warten. Eine «Insel-Lösung» nur für Nürnberg mache zudem keinen Sinn. Referentin Walthelm sieht den Bund am Zug, die Gesetzgebung zu erweitern und die Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik auch auf Pizzakartons, Aluminiumschalen und Kaugummis auszudehnen.

Die Stadt Passau sieht sich mit einem im Sommer 2021 eingeführten Mehrwegbecher-System in der Gastronomie bereits auf einem guten Weg. Zudem würden derzeit mehrere weitere Maßnahmen zur Abfallvermeidung geprüft, teilte ein Sprecher mit. Dazu zählt demnach auch die Verpackungssteuer.

Keine Überlegungen dazu gibt es bislang in Augsburg und Rosenheim. Als Grund wird unter anderem die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung genannt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.