Streit um Steuerpaket mit Gastro-Entlastung - Politiker und Verbände äußern sich

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Der Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des geplanten Entlastungspakets spitzt sich zu. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Länder scharf vor einem Scheitern der geplanten Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie sowie der Erhöhung der Pendlerpauschale gewarnt. Gleichzeitig erteilte er der zentralen Forderung der Länder nach vollständigem Ausgleich der erwarteten Steuerausfälle eine klare Absage.

Bund droht mit Scheitern der Entlastungen

Die Bundesregierung hatte Pläne auf den Weg gebracht, um die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 von 19 auf sieben Prozent zu senken. Ergänzend dazu soll die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges von 30 auf 38 Cent erhöht werden. Das Paket beinhaltet auch die Anhebung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro pro Jahr. Diese Vorhaben sind als Gemeinschaftssteuer an die Zustimmung der Bundesländer gebunden und wurden maßgeblich von der CSU in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Die gesamten Kosten der Maßnahmen belaufen sich laut Schätzungen auf 4,7 Milliarden Euro pro Jahr ($3,6$ Milliarden Euro davon für die Gastro-Steuersenkung).

DEHOGA bekräftigt: 7 Prozent sind „politische Realität“

Trotz des scharfen Tones zwischen Bund und Ländern sieht die Branchenvertretung DEHOGA keinen Anlass zur Beunruhigung und fordert Planungssicherheit. Das aktuelle Vorgehen sei Teil des normalen Gesetzgebungsverfahrens, bei dem die Länder ihre Positionen einbringen.

Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch der DEHOGA Bayern betonen, dass der Bundesrat das Vorhaben nicht abgelehnt habe, sondern die sieben Prozent grundsätzlich akzeptiert wurden. Der DEHOGA Bayern erklärte: „Unser gemeinsamer Einsatz zeigt Wirkung. Die 7 % sind längst keine Forderung mehr, sondern politische Realität im laufenden Verfahren.“ Das Ziel sei fest im Steueränderungsgesetz 2025 verankert.

Die Branche erwartet nun Verlässlichkeit und eine gemeinsame Lösung von Bund und Ländern. Man sei zuversichtlich, da sich viele Länder, insbesondere der Freistaat Bayern, bereits klar für die dauerhafte Senkung ausgesprochen hätten. Der DEHOGA betont, dass Länder und Kommunen von einer starken Gastronomie profitieren, die Tourismus und regionale Wirtschaftskreisläufe belebt.

Gastgewerbe fordert schnelle Umsetzung angesichts sinkender Umsätze

Die Forderung nach schneller gesetzlicher Verankerung wird durch die schlechte wirtschaftliche Lage der Branche untermauert. Unabhängig vom Finanzstreit verschlechtert sich die Situation im deutschen Gastgewerbe signifikant. Laut Destatis sank der kalender- und saisonbereinigte reale Umsatz des gesamten Gastgewerbes im August 2025 gegenüber dem Vormonat um 1,4 Prozent. Im Vorjahresvergleich betrug das reale Umsatzminus sogar 3,5 Prozent. Daten der DATEV bestätigen diesen Negativtrend mit einem Umsatzrückgang von 4,5 Prozent im Vorjahresvergleich im September 2025. Zudem betrug der Beschäftigungsrückgang im Gastgewerbe im September 2025 gegenüber dem Vorjahr 3,6 Prozent. Angesichts dieser Kostenexplosion und sinkender Umsätze fordert der DEHOGA die schnellstmögliche gesetzliche Verankerung der sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen, die spätestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten muss.

„Politik muss jetzt liefern. Politik muss Wort halten und sich klar zur Mehrwertsteuerreduzierung zum 1.1.2026 bekennen. Ansonsten verlieren wir in Deutschland wieder tausende familiengeführte Betriebe im Gastgewerbe“, sagte Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz und Schatzmeister des DEHOGA Bundesverbandes in der ARD-Tagesschau.

Streit um Finanzierung vor Bundesratssitzung

Im Zentrum des Konflikts stehen die Steuerausfälle, die laut Plan zwischen Bund und Ländern geteilt werden sollen. Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme nach der Ersten Lesung im Bundestag kritisiert, dass der Gesetzentwurf zu erheblichen Mindereinnahmen führe. Die Länder befürchten bis 2030 Ausfälle von insgesamt 11,2 Milliarden Euro, während die Kommunen mit 1,4 Milliarden Euro rechnen. Sie forderten daher eine „Verständigung über eine dauerhafte und umfassende Entlastung“ ihrer Haushalte.

Bundesfinanzminister Klingbeil erteilte dieser Forderung eine klare Absage: „Sehr klar ist: Es wird keine Kompensation des Bundes geben.“ Er warnte eindringlich vor einem Scheitern der Entlastungen durch unionsgeführte Länder und nannte namentlich Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Thüringens Ministerpräsident Mario Vogt (CDU) konterte, wer Beschlüsse fasse, müsse auch Verantwortung für die Finanzierung übernehmen.

Unionsfraktionschef Jens Spahn kritisierte Klingbeil für seine Aussagen. „Diese Unart der letzten Wochen, dass wir immer öffentlich die Dinge miteinander austragen, anstatt sie mal zuerst intern gemeinsam zu besprechen, die führt ja nicht zum Erfolg“, sagte der CDU-Politiker in der RTL/ntv-Sendung „Frühstart“. Er forderte Klingbeil auf, sich stattdessen um die notwendigen Mehrheiten für die Vorhaben der Koalition zu kümmern. Laut Regierungssprecher Sebastian Hille trage die gesamte Bundesregierung, also auch die Union, die Haltung mit, dass es keine Kompensation für Länder und Kommunen geben soll.

Die Diskussion über eine Neuordnung der Finanzbeziehungen ist auch Teil der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten vom 22. bis 24. Oktober. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung übermittelt. Als Nächstes berät und beschließt der Bundestag das Gesetz, bevor es zur finalen Abstimmung erneut in den Bundesrat geht. Klingbeil hat bis zur entscheidenden Bundesratssitzung am 20. Dezember Zeit, eine Einigung mit den Ländern zu erzielen.


 

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