Suchtbeauftragter fordert engere Grenzen für Alkoholwerbung

| Politik Politik

Der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung dringt auf umfangreichere Einschränkungen bei der Alkoholwerbung und auf mehr Jugendschutz in Deutschland. «Um dem bestehenden Wildwuchs bei Alkohol und Tabakangeboten endlich den Riegel vorzuschieben, brauchen wir viel stärkere und ganz eindeutige Leitplanken etwa bei den Werbebeschränkungen», sagte Burkhard Blienert der Deutschen Presse-Agentur. Der Umgang mit Alkohol sei in Deutschland zu lax.

Warnhinweise auf Etiketten, wie sie das EU-Mitglied Irland 2026 einführen will, seien ein Schritt in die richtige Richtung. «Information über Risiken und mögliche Gesundheitsgefahren sind sicherlich in Irland wie auch bei uns ein guter Baustein, um Menschen aufzuklären, wie ungesund selbst kleine Alkoholmengen sind», sagte Blienert. Aber das reiche nicht. Warnhinweise zielten oft nur auf eine Gruppe ab, etwa Schwangere. Frankreichs Weg, bereits bei der Alkoholwerbung auf Risiken hinzuweisen, finde er ebenfalls gut.

Diskussion über Altersgrenze beim Alkoholkauf

Werbung bestimme maßgeblich mit, ob und wie viele Menschen auf Alkohol aufmerksam würden. Das betreffe auch Menschen, die schon ein erhebliches Suchtproblem hätten und sich dadurch noch weniger schützen könnten. Alkoholwerbung müsse zuallererst dort unterbunden werden, wo sie vor allem Kinder und Jugendliche wahrnähmen: in sozialen Medien, im Internet, in den Hauptsendezeiten von Fernsehen und Radio bis 23.00 Uhr. Ihm gehe es außerdem um inhaltliche Beschränkungen.

Um striktere Regulierungen in dieser Legislaturperiode durchzusetzen, sei er in Gesprächen unter anderem mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesagrarminister Cem Özdemir, sagte Blienert. Ihm gehe es auch darum, dass die Altersgrenze beim Alkoholkauf von derzeit 16 Jahren angehoben werde. Die Regelung, dass Jugendliche ab 14 Jahre im Beisein ihrer Eltern Alkohol trinken dürfen, sollte aus Sicht des Suchtbeauftragten abgeschafft werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.