Tierhaltungskennzeichnung - DEHOGA lehnt Ausweitung auf Gastronomie weiter ab

| Politik Politik

Der DEHOGA lehnt eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ab. Das hat der Verband jüngst noch einmal in einer Stellungnahme und Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht. Geplant ist sie jetzt nur für Schweinefleisch, die Ausweitung auf Rind und Geflügel soll folgen.

Eine Kennzeichnung der Tierhaltung bedeutet einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand und stellt die Betriebe wie auch die Lebensmittelkontrolle vor praktisch kaum lösbare Aufgaben. Der DEHOGA kritisieren u.a. folgende Punkte:

Eine Speisekarte müsse lesbar bleiben, sagt der Verband: Eine Tierhaltungskennzeichnung in der Speisekarte an den einzelnen Gerichten würde diese völlig überfrachten. Zumal bereits jetzt eine Ausweitung auf weitere Fleischarten geplant sei.

Wenn Fleisch aus unterschiedlichen Tierhaltungsformen verwendet wird, beispielsweise bei Hackfleisch, sei eine Kennzeichnung in der Speisekarte völlig unmöglich, sagt der DEHOGA. Ein Beispiel: Bei gemischtem Schweinehackfleisch müsste gekennzeichnet werden, dass es beispielsweise zu 30 Prozent von Tieren aus der Haltungsform Stall, zu 35Prozent von Tieren aus der Haltungsform Frischluftstall und zu 35Prozent von Tieren aus der Haltungsform Auslauf/Weide stammt.

Ferner seien Gastronomen häufig gezwungen, bei Lieferengpässen auf andere Lieferanten auszuweichen. Wenn dann Schweinefleisch aus anderen Haltungsformen gekauft werden müsse, dann müssten auch die Speisekarten wieder neu gedruckt werden. Dies bedeute, dass die nicht ausreichende Verfügbarkeit von Fleisch der bevorzugten Haltungsform zusätzlichen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehe.

Auch sei zu berücksichtigen, dass Verwerfungen durch Ausweichreaktionen vorprogrammiert seien. Denn nach dem Gesetz unterliege Schweinefleisch aus dem Ausland und dem nicht EU-Ausland nicht der Tierhaltungskennzeichnung.

Diese und weitere Punkte habe der Verband in einer  Stellungnahme zusammengefasst.

Hintergrund: Im August 2023 hatte der Deutsche Bundestag das von Bundesernährungsminister Cem Özedemir vorgelegte Gesetz zur staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Das Gesetz gilt bislang nur für den Einzelhandel. Nunmehr plant die Bundesregierung, diese Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den gesamten Außer-Haus-Markt auszuweiten.

Der vermeintliche Nutzen dieser Ausweitung auf die Gastronomie steht in keinerlei Verhältnis zum maßlosen bürokratischen Aufwand. Und sie wirft eine Vielzahl praktischer Umsetzungsprobleme auf – von überfrachteten Speisekarten, über Dokumentationsprobleme und die Notwendigkeit ggf. neue Speisekarten produzieren zu müssen, wenn sich Rezepturen oder Lieferanten ändern bis hin zum mangelnden Zusatznutzen für den Gast, da dieser im Restaurant anders als im Handel in der Regel ohnehin nicht zwischen verschiedenen Haltungsformen wählen kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.