Urteil: Krankes Kind am Arbeitsplatz ist kein Kündigungsgrund

| Politik Politik

Erkrankt das Kind, müssen berufstätige Eltern sich darum kümmern, wer die Betreuung übernehmen kann. Findet sich niemand, können Mütter und Väter den Nachwuchs nur dann mit zur Arbeit bringen, wenn sie sich mit ihrem Chef abgesprochen haben. Geschieht das nicht, ist eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers aber nicht gerechtfertigt.

Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg, auf das der Bund-Verlag auf seinem Blog für Betriebsräte hinweist. In dem verhandelten Fall (Az.: 3 Ca 642/19) ging es um eine Frau, die als Altenpflegefachkraft beschäftigt war. Sie war noch in der Probezeit. Als ihre Kinder erkrankten, nahm sie diese zeitweise mit zur Arbeit. Kurz darauf erkrankte die Arbeitnehmerin selbst und erhielt eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber.

Abmahnung ist ausreichend

Dagegen erhob sie Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Klage statt. Nach Entscheidung der Richter, durfte das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der zweiwöchigen Kündigungsfrist in der Probezeit beendet werden - nicht aber fristlos.

Das Verhalten der Klägerin verletzte zwar aus versicherungsrechtlichen Gründen und wegen der bestehenden Ansteckungsgefahr für die älteren Patienten die Pflichten ihres Arbeitsverhältnisses. Es rechtfertige aber keine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so das Gericht. In einem solchen Fall reiche eine Abmahnung grundsätzlich aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.