Urteil: Krankes Kind am Arbeitsplatz ist kein Kündigungsgrund

| Politik Politik

Erkrankt das Kind, müssen berufstätige Eltern sich darum kümmern, wer die Betreuung übernehmen kann. Findet sich niemand, können Mütter und Väter den Nachwuchs nur dann mit zur Arbeit bringen, wenn sie sich mit ihrem Chef abgesprochen haben. Geschieht das nicht, ist eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers aber nicht gerechtfertigt.

Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg, auf das der Bund-Verlag auf seinem Blog für Betriebsräte hinweist. In dem verhandelten Fall (Az.: 3 Ca 642/19) ging es um eine Frau, die als Altenpflegefachkraft beschäftigt war. Sie war noch in der Probezeit. Als ihre Kinder erkrankten, nahm sie diese zeitweise mit zur Arbeit. Kurz darauf erkrankte die Arbeitnehmerin selbst und erhielt eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber.

Abmahnung ist ausreichend

Dagegen erhob sie Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Klage statt. Nach Entscheidung der Richter, durfte das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der zweiwöchigen Kündigungsfrist in der Probezeit beendet werden - nicht aber fristlos.

Das Verhalten der Klägerin verletzte zwar aus versicherungsrechtlichen Gründen und wegen der bestehenden Ansteckungsgefahr für die älteren Patienten die Pflichten ihres Arbeitsverhältnisses. Es rechtfertige aber keine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so das Gericht. In einem solchen Fall reiche eine Abmahnung grundsätzlich aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.