Urteilsbegründung: Warum die Tübinger Verpackungssteuer gegen Bundesrecht verstößt

| Politik Politik

Die Tübinger Verpackungssteuer verstößt aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim gegen das Abfallrecht des Bundes. Dieses schließe Zusatzregelungen der Kommunen aus, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung des Urteils, das am 30. März verkündet worden war.

Die Richter halten die Steuer zudem für unwirksam, weil sie nicht nur auf Verpackungen zum Verzehr vor Ort begrenzt sei, sondern sich auch auf Produkte zum Mitnehmen beziehe. Weil Verpackungen so auch außerhalb Tübingens weggeworfen werden können, greife die Steuer zu weit. Zudem stören sich die Verwaltungsrichter am Begriff Einzelmahlzeit. Sie befürchten eine Ungleichbehandlung, weil dieser nicht klar genug definiert sei.

In Tübingen wird seit Januar eine Steuer für Einwegverpackungen fällig. Pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Die Inhaberin einer McDonalds-Filiale in der Stadt hatte dagegen geklagt.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) teilte am Mittwoch mit, das Gericht sage letztlich, die Kommunen müssten sich mit der ausufernden Verpackungsflut abfinden. «Es sei uns verboten, die Situation zu verbessern, selbst wenn wir damit an den Zielen arbeiten, die der Bund selbst festgelegt hat.» Der Bundesgesetzgeber solle klarstellen, ob dies tatsächlich seine Absicht ist.

Die Stadt prüft nun die Urteilsbegründung und will dem Gemeinderat danach eine Empfehlung über die mögliche Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht geben. Die Entscheidung muss spätestens in der Sitzung vom 28. April fallen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.