Verbot ade: Bier im Uni-Viertel darf wieder verkauft werden

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Das spätabendliche Bier-Verkaufsverbot für Kioske im Münchner Uni-Viertel wird bis auf weiteres ausgesetzt. Es solle eine gute Lösung gefunden werden, die die Interessen der Anwohner wahre und die Freiräume für junge Menschen erhalte, erläuterte Bürgermeister Dominik Krause (Grüne). Er habe deshalb das Kreisverwaltungsreferat angewiesen, das seit Kurzem geltende Bier-Verkaufsverbot ab 22.00 Uhr für fünf betroffenen Kioske und eine betroffene Gaststätte außer Vollzug zu setzen.

«Junge Menschen sind besonders häufig von Armut betroffen, viele können sich Kneipen und Bars schlicht nicht leisten. Günstige Alternativen wie Kioske sind deshalb wichtig, um Gemeinschaft unabhängig vom Geldbeutel zu ermöglichen», erläuterte Krause seine Beweggründe. Deshalb werde das Verbot zum Verkauf von Flaschenbier ab kommenden Freitag vorerst außer Vollzug gesetzt.

Zu viel Lärm, Müll und Störungen im Ausgeh-Viertel

Anlass für die Regelung waren Beschwerden von Anwohnern über Lärm, Müll und Störungen in Verbindung mit Alkoholkonsum gewesen. Die Gegend rund um die Ludwig-Maximilians-Universität ist ein beliebtes Ausgehviertel mit vielen Kneipen und Gaststätten. 

Krause betonte zugleich: «Die Interessen der Anwohnenden sind vollkommen berechtigt und es ist inakzeptabel, wenn Bürgersteige mit Glasscherben übersät sind und Hinterhöfe und Hauseingänge als Toiletten missbraucht werden.» Er erwarte nun von den Kioskbetreibern, dass sie Verantwortung übernähmen und auch im erweiterten Umfeld für Ruhe sorgten.

Warnung: Verbot tritt wieder in Kraft, wenn es ohne nicht klappt 

Krause warnte zudem, dass das Verbot wieder vollzogen werde, sollte sich die Lage nicht verbessern. «Deswegen mein Appell an die Feiernden vor Ort: Wenn jeder ein bisschen Rücksicht nimmt, gelingt ein gutes Miteinander.»

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern keine Ausnahmen für die meist «Späti» genannten Spät-Kioske. Es gilt das Ladenschlussgesetz, wonach Kioske nach 20.00 Uhr nur ein begrenztes Warensortiment verkaufen dürfen. Nur wer parallel eine Gaststätte betreibt, darf auch Flaschenbier, alkoholfreie Getränke sowie Tabak- und Süßwaren verkaufen. Die Auswahl ist aber begrenzt. «Chips und harter Alkohol gehören nicht zum privilegierten Sortiment», betonte die Stadt erneut.


 

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