Verfassungsgericht entscheidet zu Tübinger Verpackungssteuer

| Politik Politik

50 Cent pro Kaffeebecher, 20 Cent pro Strohhalm: Das Bundesverfassungsgericht gibt heute seine Entscheidung zu der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen in Tübingen bekannt. Eine Franchise-Nehmerin von McDonalds hatte nach Angaben des Fast-Food-Konzerns Verfassungsbeschwerde erhoben. (Az. 1 BvR 1726/23)

Die Beschwerde richtet sich gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Mai 2023. Das Gericht hatte entschieden, dass Tübingen bei Verkäufern von Speisen und Getränken eine solche Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und -besteck erheben darf. In der Vorinstanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatte sich McDonald's noch durchgesetzt.

Auch andere Städte könnten Steuer einführen

Das Urteil der Verfassungsrichter könnte eine Signalwirkung entfalten. Freiburg will eine ähnliche Steuer einführen, wartet das Urteil aber ab. Andere Städte wie etwa Heidelberg hatten sich ebenfalls interessiert gezeigt.

In Tübingen gilt die Verpackungssteuer seit dem 1. Januar 2022. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Strohhalme.

«Die Universitätsstadt Tübingen muss erhebliche Kosten für die Müllentsorgung des öffentlichen Raums finanzieren», teilt die Stadt auf ihrer Website mit. Die Steuer solle auch ein Anreiz sein, Mehrwegverpackungen zu verwenden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß.