Wachstumschancengesetz passiert Bundesrat - Inhalte aus DEHOGA-Sicht nicht ausreichend

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am letzten Freitag dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. 

Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses waren einige Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:

  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
  • Die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.

Ebenfalls nicht ins Gesetz geschafft hat es die reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Dazu hatten Änderungsanträge einzelner Bundesländer vorgelegen, die aber letztlich nicht angenommen wurden. Aus Sicht des DEHOGA ist dies eine enttäuschende Entscheidung. Hier sei eine „klare und äußerst sinnvolle Wachstumschance“ vertan worden, die für steuerliche Gerechtigkeit gesorgt hätte, so der Verband. Aus Sicht des Verbandes reicht des Wachstumschancengesetz nicht aus.

Das Wachstumschancengesetz war am 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24. November 2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.


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