Weniger Bürokratie für Bayerns Gastwirte

| Politik Politik

Entlastung auf bayerischer Ebene: Zum 1. Juni tritt eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses in Kraft. Damit setzt das Bayerische Tourismusministerium einen weiteren Schritt zum Bürokratieabbau um.

Veranstalter, wie etwa Gastwirte, müssen bei Veranstaltungen eine Gestattung für vorübergehenden Ausschank von Alkohol beantragen. Ab sofort gibt es eine Genehmigungsfiktion schon nach zwei Wochen: Reicht ein Veranstalter den Antrag bei der Gemeinde ein, gilt die Gestattung in der Regel nach zwei Wochen automatisch als erteilt. Voraussetzung ist, dass die Unterlagen vollständig sind. Muss die Gemeinde im Einzelfall vertieft prüfen, bleibt es beim bisherigen Verfahren. Dies kann der Fall sein, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen. Zudem können die Anträge auch einfach per E-Mail oder über andere von den Kommunen angebotene Optionen wie ausfüllbare Onlinemasken gestellt werden.

Tourismusministerin Michaela Kaniber sieht große Vorteile: „Die neue Regelung ist eine Win-Win-Situation für die bayerischen Gemeinden und Veranstalter. Endlich ist Schluss mit aufwändigen Doppelprüfungen. Schausteller oder Gastwirte weisen ihre Zuverlässigkeit ja bereits durch Reisegewerbekarte oder Gaststättenerlaubnis nach.“ Auch örtliche Vereine profitieren, wenn es bei vergleichbaren früheren Ausschankaktionen keinen Grund zur Beanstandung gab. Und noch ein positiver Punkt: Hat die Gemeinde keinen nennenswerten Verwaltungsaufwand mehr, entfallen für den Antragsteller auch die Gebühren für die Gestattung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.