Verschwiegenheit am Arbeitsplatz – was muss geheim bleiben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kurz mit anderen darüber reden, was heute im Büro passiert ist oder beschreiben, wie der Arbeitsplatz aussieht – klingt nach harmlosem Small Talk. Doch das kann Konsequenzen haben. Denn Verschwiegenheit ist auch ohne eine explizite Erwähnung im Arbeitsvertrag Pflicht. 

Worauf bezieht sich das genau? Grundsätzlich gilt bei allen Betriebsgeheimnissen Verschwiegenheit. «Betriebsgeheimnisse sind schlicht gesagt alle Kenntnisse, die ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit hat», erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dazu können etwa Personendaten oder aber auch der Zuschnitt von Räumlichkeiten gehören. Eben all die Informationen, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.

Wer Betriebsgeheimnisse verrät, riskiert eine Abmahnung oder eine Kündigung. In einigen Fällen müssen Arbeitnehmer auch Schadenersatz leisten.

Härtere Strafen bei Geschäftsgeheimnissen

Bei Geschäftsgeheimnissen ist das Gesetz noch strenger. Hierbei handelt es sich um Informationen, die nur für einen bestimmten Personenkreis bestimmt sind und auch innerhalb vom Unternehmen Geheimhaltung erfordern, so Görzel. Das können etwa Dokumente sein, die nur an bestimmte Angestellte gerichtet und auch als vertraulich gekennzeichnet sind.

Generell sind drei Aspekte nötig, um ein Geschäftsgeheimnis zu erschaffen:

  • Die Informationen sind nur an einen bestimmten Personenkreis adressiert
  • Es liegen entsprechende Geheimhaltungsmaßnahmen vor
  • Der Arbeitgeber hat ein Interesse an der Geheimhaltung der Informationen

Das Verraten von Geschäftsgeheimnisse kann bei schweren, vorsätzlichen Fällen bis in den Bereich der Strafbarkeit gehen.

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.