Bundeskartellamt: Verfahren gegen Lieferando eingestellt

| Gastronomie Gastronomie

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Essenslieferdienst Lieferando wegen in Verträgen mit Restaurants verankerten Preisklauseln bis auf Weiteres eingestellt. In der Summe habe die Wettbewerbsbehörde derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Klausel ein gravierendes Hindernis für den Marktzutritt anderer Lieferdienste darstelle, sagte Behördenchef Andreas Mundt am Mittwoch laut Mitteilung.

Andreas Mundt: „Lieferando ist in Deutschland der Platzhirsch unter den Lieferdiensten, und es besteht der Verdacht, dass die Restaurants durch die Bestpreisklausel stark beeinträchtigt werden. Die Anreize, alternative Vermittlungsplattformen zu günstigeren Konditionen zu beauftragen, sind durch die Bestpreisklausel möglicherweise gehemmt. Unsere Untersagung einer ähnlichen Klausel bei der Hotelplattform Booking.com hatte der Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt. Die Marktverhältnisse bei Essenslieferungen sind aber derzeit andere als im Booking.com-Fall bei den Hotelbuchungsplattformen: Der Markt und die Geschäftsmodelle rund um Essensbestellungen sind im Moment stark in Bewegung. Die Restaurants nehmen nach unseren derzeitigen Ermittlungen neu auf den Markt tretende Alternativangebote zunehmend wahr und beauftragen teilweise auch parallel mehrere Lieferdienste. In Summe haben wir derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Klausel ein durchgreifendes Hindernis für den Marktzutritt neuer Plattformen mit differenzierten Angeboten darstellt.“

Das Bundeskartellamt hat im Verfahren Ermittlungen bei Wettbewerbern und Gastronomie-Verbänden durchgeführt, um die Wirkung der Klausel angesichts der überragenden Marktstellung von Lieferando in Deutschland besser abschätzen zu können. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass der Wettbewerb bei der Vermittlung von Essensbestellungen nicht nur vom Preis, sondern insbesondere auch von der Plattform- und Servicedifferenzierung bestimmt wird. Hier ist der Markt mit neuen Anbietern, die ihrerseits für Restaurants eine Alternative darstellen, derzeit durchaus dynamisch. Die weiteren Marktentwicklungen in Deutschland sind – auch nach der Pandemie, die das Verbraucherverhalten zugunsten der Lieferdienste geändert hatte – gegenwärtig schwer zu prognostizieren.

Mit der Verfahrenseinstellung aus Ermessensgründen ist keine Aussage über die kartellrechtliche Zulässigkeit der untersuchten Bestpreisklausel verbunden. Das Bundeskartellamt wird das Nachfrageverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wettbewerbsprozesse insbesondere nach dem Marktzutritt von Uber Eats und Wolt weiter beobachten. Sollten es die Marktentwicklungen nahelegen oder es vermehrt zu substantiierten Beschwerden kommen, kann das Bundeskartellamt die Wettbewerbsbedingungen und die vertraglichen Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit erneut überprüfen.

Weiterhin hat das Bundeskartellamt die Erstellung von Restaurant-Websites durch Lieferando kritisch gesehen, soweit Verbraucherinnen und Verbraucher hierdurch ungewollt Vermittlungsleistungen von Lieferando in Anspruch nehmen (sog. „Schatten-Websites“). Die Prüfung hat allerdings keine durchgreifenden Belege für die in Kombination von Bestpreisklausel und „Schatten-Websites“ befürchtete Sogwirkung zugunsten des Marktführers ergeben. Hiermit ist keine Aussage zu einer verbraucherschutzrechtlichen Relevanz der Klausel verbunden. Das Bundeskartellamt weist schließlich darauf hin, dass die Restaurants die Möglichkeit haben, auf die Erstellung von Websites durch Lieferando zu verzichten bzw. dieser zu widersprechen. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Münchner Innenstadtgebäude Herzog Max hat das neue Gastronomiekonzept Super* eröffnet und vervollständigt damit die fünfjährige Transformation des ehemaligen Karstadt Sports. Das Konzept kombiniert Restaurant, Bar und Ladenflächen.

Das Sternerestaurant bi:braud von Alina Meissner-Bebrout zieht im Sommer 2026 aus der Ulmer Büchsengasse in das neue Maison Meissner direkt am Ulmer Münster um. Gemeinsam mit ihrem Mann Steffen Meissner entwickelt die Köchin das historische Gebäude „Bäumle“ zu einem Hotel mit 15 Zimmern sowie Restaurant- und Barkonzept.

Die Zeltvergabe auf dem Oktoberfest ist jetzt auch ein Fall für die Justiz. Gastronom Alexander Egger wehrt sich per Eilantrag gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für das Volkssängerzelt «Schützenlisl» auf der Oidn Wiesn.

Die Schützenlisl auf der Oidn Wiesn bekommt zur Wiesn 2026 neue Betreiber. Der Münchner Stadtrat hat dem Wirte-Trio Michael Bietsch, Florian Fendt und Manfred Kneifel den Zuschlag für das Volkssängerzelt erteilt.

Laut dem aktuellen Bericht von Brand Finance erreichen die 25 wertvollsten Restaurantmarken weltweit zusammen einen Markenwert von 190,1 Milliarden US-Dollar. McDonald’s führt das Ranking erneut an, während Chick-fil-A das stärkste Wachstum verzeichnet.

Clara Schoper von der «Zephyr Bar» in München holt den Sieg beim renommierten Cocktailwettbewerb «Made in GSA». Ihr Drink scheint ein alter Bekannter: «Rum-Cola». Es sei jedoch ein Nachbau anno 2026.

Die Berliner Burgerkette Burgermeister expandiert nach Polen. Das Unternehmen plant nach eigenen Angaben mindestens 20 Standorte innerhalb von drei Jahren und strebt mittelfristig einen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro an.

Das Hamburger Frühstückscafé kropkå von Katrin Koch hat die Aktion „Lokalhelden gesucht“ von VistaPrint und Cornelia Poletto gewonnen. Die Auszeichnung ist laut Veranstalter mit 20.000 Euro Preisgeld verbunden.

Schampusduschen verboten, Blasmusik schon eine Stunde früher und -mal wieder - Streit um die Zeltvergabe: Noch ist nicht mal Sommer, da zurrt München die Planung für die Wiesn im Herbst fest.

35 Jahre Jeunes Restaurateurs (JRE) Deutschland stehen nicht nur für kulinarische Entwicklung, sondern auch für den Wandel innerhalb der Spitzengastronomie. Warum diese heute mehr leisten muss als gutes Essen, erklärt Oliver Röder, Präsident der JRE-Deutschland.