Die Stadt Salzburg setzt als erste Gemeinde zum 1. Januar 2021 die vom Land zugelassene Möglichkeit um, per Verordnung auf Gemeindeebene Bettengrenzen für Hotelneubauten festzulegen.
Diese dürfen nur mehr 60 Zimmer bzw. 120 Betten umfassen, bestehende Betriebe können ihr Angebot um 10 Zimmer erweitern. „Das ist ein wichtiger Schritt, der weiterhin organisches Wachstum ermöglicht, gleichzeitig aber die Aufwärtsspirale am Immobilienmarkt entschärft. Das hilft allen“, freut sich ÖHV-Vizepräsident Walter Veit über die Umsetzung.