1.000 Euro für alle: Ausbildungstarifvertrag im NRW-Gastgewerbe allgemeinverbindlich

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Der Ausbildungstarifvertrag für das Gastgewerbe in Nordrhein-Westfalen ist seit dieser Woche rückwirkend zum 1. Februar durch das zuständige Ministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden. Den Antrag hatten die Gewerkschaft NGG und der Dehoga NRW gemeinsam gestellt. Damit gelten die Ausbildungstarife, auf die sich die Tarifparteien im Oktober letzten Jahres geeinigt hatten, jetzt verbindlich für alle Auszubildende im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe. Die Ausbildungsvergütungen liegen zwischen 750 Euro im ersten und 1.000 Euro im dritten Lehrjahr. 

„Die Allgemeinverbindlichkeit des Ausbildungstarifvertrages ist für uns ein wichtiges Signal, um die Bedeutung der Ausbildung für das Gastgewerbe hervorzuheben. Die Erhöhung auf 1.000 Euro im dritten Lehrjahr soll die finanzielle Wertschätzung für unsere Auszubildenden zum Ausdruck bringen“, erklären Bernd Niemeier, Präsident des Dehoga Nordrhein-Westfalen und Mohamed Boudih, NRW-Landesvorsitzender der NGG. Neben den Ausbildungsvergütungen beinhaltet der Ausbildungstarifvertrag aber noch weitere wichtige Eckpunkte eines Ausbildungsverhältnisses wie beispielsweise die Freistellung der Auszubildenden nach dem zweiten Berufsschultag.

„In einer personalintensiven Branche wie dem Gastgewerbe ist eine gute Ausbildung die fundamentale Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft in Hotellerie und Gastronomie. Deshalb werden wir in Zeiten, in denen demografisch bedingt weniger junge Menschen die Schule verlassen und von denen eine größere Zahl studieren möchte, noch mehr Anstrengungen unternehmen, die Qualität der Ausbildung zu verbessern und auf die tollen Chancen unserer Berufe aufmerksam zu machen. Ein allgemeinverbindlich erklärter Ausbildungstarifvertrag ist dabei ein Baustein“, so Boudih und Niemeier übereinstimmend.


 

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