Antragsfrist für Überbrückungshilfe III plus endet am 31. März - Änderungsanträge Überbrückungshilfe IV möglich

| Politik Politik

Die Antragsfrist für Überbrückungshilfe III plus endet am 31. März 2022. Ferner sind Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe IV ab sofort möglich. Darauf weist der DEHOGA Bundesverband hin. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu einige Informationen rund um die Überbrückungshilfe und sonstige Coronahilfen zusammengestellt, die der DEHOGA veröffentlicht hat.

Überbrückungshilfen:

  • Es sei daran erinnert, dass die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus zum 31. März 2022 ausläuft (Erst- und materielle Änderungsanträge). Die registrierten prüfenden Dritten wurden informiert.
  • Bei der Überbrückungshilfe IV können jetzt Änderungsanträge gestellt werden. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
  • Anfang April wird die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV starten. Das wird, wie schon bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus, über Änderungsanträge erfolgen, d.h. Unternehmen, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März gestellt haben, können über den Änderungsantrag eine Verlängerung für die Monate April bis Juni beantragen sofern ihre coronabedingten Umsatzrückgänge (im Vergleich zu 2019) andauern. Zu beachten ist, dass nur Erstantragsteller auf Überbrückungshilfe IV Abschlagszahlungen erhalten.
  • Der Betatest der Schlussabrechnung ist erfolgreich angelaufen. Die Einreichung der Schlussabrechnungen wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2022 möglich sein. Ziel ist es, bis Mitte Mai die Antragstellung für die Schlussabrechnung für alle prüfenden Dritten zu starten und anschließend die Bearbeitung im Fachverfahren zu ermöglichen.
  • Damit Unternehmen, die über prüfende Dritte Anträge gestellt haben, auch in der Schlussabrechnungsphase  auf dem Laufenden bleiben können, wird ein Informationsportal „Meine Überbrückungshilfe“ eingerichtet mit Übersichten zu den Anträgen, Verfahrensständen etc.. Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfeanträge gestellt haben und  Interesse an einer Teilnahme an der Testung des Portals haben, können sich direkt melden bei jan.giesau@init.de (Stichwort: „Teilnahme Betatest Infoportal“). Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt unbürokratisch im Windhundverfahren bis genug Teilnehmer vorhanden sind. Das Informationsportal wird voraussichtlich zeitnah mit der Schlussabrechnung an den Start gehen.

Neustarthilfen:

  • Die Neustarthilfe Plus (beide Förderzeiträume) läuft ebenfalls zum 31. März 2022 aus (Erst- und materielle Änderungsanträge).
  • Ab Mitte April können Erstanträge auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 gestellt werden. Achtung: hier ist das Verfahren anders als bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe IV, bei der für das 2. Quartal 2022 kein Erstantrag, sondern ein Änderungsantrag gestellt werden muss.
  • Auf der Überbrückungshilfesite gibt es jetzt einen Direkteinstieg für Direktantragsteller: Darüber gelangen Sie auch zum neuen Antragspostfach, Alle Infos zum Antragspostfach gibt es hier.
  • Die Rücklaufquote zu den Endabrechnungen Neustarthilfe ist recht hoch (90%). Nur ein Viertel der Antragsteller muss einen Teil des Vorschusses zurückzahlen. Bei Nicht-Einreichen der Endabrechnung muss der Vorschuss vollständig zurückgezahlt werden. Ab Ende März bis Ende Juni können Direktantragsteller, deren Hilfe bereits bewilligt wurde, eine Endabrechnungen für die Neustarthilfe Plus einreichen. Alle Infos dazu finden Sie hier.

Hier… finden Sie die aktuelle Übersicht aller Maßnahmen mit Änderungen bei den steuerlichen Maßnahmen, Kurzarbeitergeld, erweiterter Grundsicherung und Härtefallhilfen. Die nächste Aktualisierung erfolgt Anfang April.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.