A&O-Hostels scheitern mit Jugendherbergsklage vor Gericht

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Im juristischen Streit um vom Mecklenburger Bildungsministerium gezahlte Mitgliedsbeiträge für Schulen an das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) ist die Berliner Hostel-Kette A&O gescheitert. Seine Vergabekammer sei nur bei Beschaffungsvorgängen öffentlicher Auftraggeber zuständig, beschied das Oberlandesgericht Rostock am Mittwoch. Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Höhe von jährlich 28 Euro pro Schule sei nicht als Beschaffungsvorgang anzusehen. Eine Beherbergungsleistung sei nicht Inhalt des zugrundeliegenden Kooperationsvertrags zwischen dem Ministerium und dem DJH Mecklenburg-Vorpommern.

Für die Eröffnung eines Verfahrens vor der Vergabekammer sei überdies ein Auftragsvolumen von mindestens 750 000 Euro notwendig. Den DJH-Angaben zufolge beläuft sich die Summe der Mitgliedsbeiträge für die allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen auf jährlich rund 10 500 Euro. Bei einer vierjährigen Laufzeit werde das notwendige Auftragsvolumen für eine Klage nicht erreicht, sagte der Vorsitzende Richter. A&O hatte die Empfehlung des Ministeriums zum Besuch der Jugendherbergen kritisiert. Sie war laut Gericht hingegen nicht Teil der Kooperationsvereinbarung.

A&O-Geschäftsführer Oliver Winter zeigte sich von der OLG-Entscheidung nicht überrascht. Die Gerichte suchten bei solchen Verfahren stets einen Weg, den Fall einfach zu erledigen, meinte er und konstatierte: «Das Gericht drückt sich vor einer Entscheidung in der Sache.» «Wir begrüßen das Urteil und fühlen uns bestätigt», sagte dagegen ein Sprecher des Bildungsministeriums. Schulen würden unterstützt, damit sie in Jugendherbergen fahren können. «Jugendherbergen machen eine gute Arbeit und gute Angebote.»

Es sei nun auch gerichtlich bestätigt, dass die Kooperation mit dem Bildungsressort den freien Wettbewerb zwischen Kinder- und Jugendreiseanbietern nicht beeinträchtige, sagte DJH-Vorstand Kai-Michael Stybel. Die Jugendherbergen müssten mit Leistungen in Unterkunft und Bildungsarbeit überzeugen. «Die Schule trifft die Entscheidung, wer für sie der Partner ist, dem sie langfristig vertrauen kann.»


 

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