Arbeitsministerin Bas prüft Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste

| Politik Politik

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Die Ministerin sieht in einem sogenannten Direktanstellungsgebot die „einzige Chance, mehr Transparenz reinzubringen und für die Beschäftigten selbst eine Sicherheit zu bieten“. Sie betont, dass bei direkter Anstellung die Verpflichtung der Arbeitgeber, das nationale Recht einzuhalten, unmittelbar greifen würde.

Hohe rechtliche Hürden bei Verbot

Das Arbeitsministerium räumt allerdings ein, dass die verfassungs- und europarechtlichen Hürden für ein Direktanstellungsgebot hoch sein dürften, da der Einsatz von Subunternehmen grundsätzlich legitim sei. Das Ministerium hält daher fest: „Ein Direktanstellungsgebot sollte deshalb regelmäßig nur das letzte Mittel sein, um Missstände in einer Branche zu bekämpfen. Zudem müssten umfassende, belastbare Erkenntnisse über solche Missstände vorliegen.“

Die Prüfung soll nun klären, wie eine Umsetzung des Direktanstellungsgebots für die Fahrer rechtlich möglich wäre.

Forschung sieht Subunternehmerverbot als zulässig an

Dr. Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung, befürwortet ein Direktanstellungsgebot. Er verweist darauf, dass dies rechtlich möglich sei und notwendig, um „Arbeitsrecht zur Geltung zu verhelfen und einen rechtsfreien Raum in der Lieferbranche zu verhindern“.

Klengel sieht die Kriterien für die Zulässigkeit eines Verbots, wie in einer HSI-Studie zur Fleischwirtschaft dargelegt, in der Lieferbranche als gegeben an. Diese Kriterien umfassen Intransparenz, unklare Verantwortlichkeiten durch Fremdpersonaleinsatz, eine schwache Stellung der Beschäftigten (etwa durch Sprachkenntnisse oder begrenzte Aufenthaltstitel) und die Unmöglichkeit, arbeitsrechtliche Verstöße auf anderem Wege einzudämmen.

Der Wissenschaftler sieht die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie über Plattformarbeit als geeigneten Anlass, das Direktanstellungsgebot einzuführen. Er weist zudem darauf hin, dass die Ankündigung des Branchenführers Lieferando, künftig Subunternehmen zu nutzen, eine Bedrohung für mühsam aufgebaute Betriebsratsstrukturen darstellen würde.

Aufgedeckte Vorwürfe gegen die Branche

Auslöser für die Debatte sind schwerwiegende Vorwürfe, die eine rbb-Recherche zu Subunternehmen von Essenslieferdiensten bekannt gemacht hat. Der Bericht enthielt Hinweise darauf, dass sich Subunternehmen möglicherweise krimineller Strukturen bedienten, wobei es um Ausbeutung, erzwungene Schwarzarbeit, Gewalt, sowie Lohn- und Sozialabgabenbetrug gegangen sein soll.

Als Beispiel wird eine Kurierfahrerin genannt, deren Klage gegen den Plattformbetreiber Wolt vor dem Berliner Arbeitsgericht scheiterte, da sie nicht nachweisen konnte, direkt bei dem Unternehmen angestellt gewesen zu sein.

Länderminister fordern ebenfalls Direktanstellung

Bereits die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder forderte die Bundesregierung am 26. November 2025 auf, Lieferdienste in Anbetracht eklatanter Missstände zur Direktanstellung ihrer Beschäftigten zu verpflichten.

Vergleich mit klassischen Fahrdiensten

Die Arbeitsbedingungen sind auch bei klassischen Fahrdiensten wie Uber Black oder Bolt seit Langem Gegenstand von Auseinandersetzungen. Hier steht die Frage der Scheinselbstständigkeit im Vordergrund. Während Unternehmen Fahrer oft als unabhängige Vertragspartner einstufen, sähen Kritiker und Gerichte Chauffeure aufgrund der Weisungsbefugnis und strikten Vorgaben durch die App in einem De-facto-Beschäftigungsverhältnis.

Die EU-Plattformrichtlinie soll hier eine rechtliche Vermutung eines Angestelltenverhältnisses einführen. In Deutschland arbeitet Uber wegen des Personenbeförderungsgesetzes vor allem mit lizenzierten Mietwagenunternehmen und klassischen Taxifahrern zusammen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.