Bericht: Arbeitsminister Heil will Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bis März 2022

| Politik Politik

Das Bundesarbeitsministerium schlägt nach einem Medienbericht vor, die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 zu verlängern. Das Ressort von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) habe vor dem Koalitionsausschuss am Dienstag ein entsprechendes Modell entwickelt, meldet die «Bild am Sonntag» unter Berufung auf ein vertrauliches Konzept.

Beim Treffen der Koalitionsspitzen am 25. August wollen Union und SPD voraussichtlich auch darüber beraten, die Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zu verlängern - von 12 auf 24 Monate. Im Gespräch ist, damit eine Qualifizierung der Beschäftigten zu verbinden.

Wie die «Bild am Sonntag» unter Berufung auf das ihr vorliegende Papier meldet, soll das Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise bis März 2022 ausgezahlt werden. Auch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes solle bis dahin fortgesetzt werden. Den Arbeitgebern sollten die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter bis März 2021 vollständig erstattet werden, ab April 2021 nur noch zu 50 Prozent - es sei denn, die Unternehmen bildeten Kurzarbeiter weiter. In diesem Fall solle der Staat die Beiträge bis März 2022 komplett übernehmen, heißt es in dem Bericht.

Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent. Die Bundesregierung hatte in der Corona-Krise aber beschlossen, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Ab dem vierten Monat wird es nun auf 70 beziehungsweise 77 Prozent erhöht, ab dem siebten Monat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent.

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums äußerte sich am Sonntag auf Nachfrage nicht zu den im Bericht genannten Einzelheiten. «Die Gespräche dazu laufen.» Sie verwies darauf, dass sich Heil zuletzt wiederholt für eine Verlängerung der Kurzarbeitsregeln ausgesprochen habe. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.