Bier oder Wein ab 14? Prien will begleitetes Trinken verbieten

| Politik Politik

Wein, Bier oder Sekt ab 14 Jahren unter Aufsicht der Eltern - das soll in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Jugendministerin Karin Prien (CDU) plant ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens in einem Gesetz zum Umbau der Kinder- und Jugendhilfe. Der Entwurf, über den zunächst «Politico» berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Jugendliche dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist der Konsum dieser Getränke schon ab 14 Jahren erlaubt, auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die Regelung stammt aus dem Jahr 1952. Wegen der Suchtgefahren hatten sich die Gesundheitsminister schon vergangenes Jahr für ein Verbot ausgesprochen. 

Jetzt packt Prien dies in ihren Gesetzentwurf zur Kinder- und Jugendhilfe. Die jetzige Regel «schwächt den Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums und steht damit in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung einer besseren Suchtprävention», heißt es darin. Und weiter: «Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer sorgeberechtigten Person erlaubt, wird gestrichen.»

Der sogenannte Referentenentwurf wird nun zunächst mit Experten aus Verbänden erörtert. Anschließend müsste er noch im Kabinett, im Bundestag und im Bundesrat gebilligt werden. Wann er in Kraft treten kann, ist offen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.