Corona-Soforthilfe: NRW fordert Nachweise zu geänderten Bedingungen

| Politik Politik

Für die von Land und Bund gewährten Soforthilfen während des Lockdown waren die Unternehmer die davon profitieren konnten sehr dankbar. Nunmehr fordert das Land von den Betrieben einen Verwendungsnachweis ein. Allerdings hat das Land NRW in der jetzt anzuwendenden Abrechnungsmethode die Bedingungen gegenüber der seinerzeitigen Bewilligung der Gelder geändert und zwar derart, dass viele Unternehmer gezwungen sein werden, die Soforthilfe zurückzuzahlen, sagt der DEHOGA in Nordrhein. Damit stünden viele Unternehmer mit zeitlicher Verzögerung vor der Insolvenz, fürchtet der Verband.

[Aktuell: NRW stoppt Verfahren zur Rückzahlung von Soforthilfen]

„Hätten wir gleich gewusst, nach welchen Kriterien das Land abrechnet, wären manche unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden“, so Henning Thomas Graf von Schwerin, Präsident des DEHOGA Nordrhein.

So könnten beispielsweise keine Personalkosten in Ansatz gebracht werden, obwohl diese bis Mitte März in jedem Fall zu zahlen waren. Auch hätten viele Unternehmer versucht, Stundungsvereinbarungen mit ihren Lieferanten und Vermietern zu treffen, um Liquidität im Unternehmen zu behalten. Nunmehr stelle sich heraus, dass nur die Kosten angerechnet werden könnten, die auch tatsächlich in dem Zeitraum März bis Mai geleistet worden seien. Entstandene Forderungen von Gläubigern könnten nicht geltend gemacht werden, auch nicht solche Kosten, die über bestimmte Zeiträume verteilt werden, wie Wareneinsatz, Energie- oder auch Versicherungskosten. Alles, was kalkulatorisch in die Monate falle, aber faktisch mangels Liquidität nicht bezahlt werden konnte, könne nun nicht mehr geltend gemacht werden.

Sollte das Land NRW an seiner Rechtsauffassung festhalten, wäre das der Todesstoß für viele nicht nur gastgewerbliche Unternehmer, sagt der DEHOGA.

„Die nunmehr im Verfahren vorgesehene Ermittlung des Liquiditätsengpasses bringt viele Unternehmer in Rage, Wut und Resignation, da sie die Insolvenz nunmehr konkret auf sich zukommen sehen. Wer zwischen Beantragung und Rückforderung Förderbedingungen so massiv ändert, dass selbst Unternehmen, die zwischen März und Mai 90 Prozent ihres Umsatzes verloren haben, zu hundert Prozent die empfangene Soforthilfe zurückzahlen müssen, hat die Rettung der Betriebe und Unternehmen aus den Augen verloren. Mittlerweile kann man rückblickend leider weder von “Sofort“ noch aktuell von „Hilfe“ sprechen“, so Henning Thomas Graf von Schwerin,  weiter.

Der DEHOGA Nordrhein hat seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen, den Verwendungsnachweis aktuell nicht abzugeben und fordert die Politik dringend auf, die Förderbedingungen zu ändern.

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.