Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: Erleichterungen bei Testpflicht in Gastronomie

| Politik Politik

Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: An diesem Freitag treten in Rheinland-Pfalz neue Regeln bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Verkürzungen der Quarantänezeiten sollen wichtige Versorgungsbereiche am Laufen halten, auch wenn die Zahl der Infizierten stark steigt. Bei Besuchen in Lokalen sollen im Rahmen der 2G-plus-Regelung auch Menschen, die frisch - das heißt vor weniger als drei Monaten - doppelt geimpft beziehungsweise genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, von der Testpflicht befreit werden. Damit gilt für diese Gruppe dieselbe Ausnahmeregelung wie für Personen mit Booster-Impfung.

Kontaktpersonen von Infizierten, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, werden nach Angaben der Landesregierung von der Quarantäne ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene. Für alle anderen Kontaktpersonen gibt es laut Gesundheitsministerium eine zehntägige Quarantäne, ebenso lange wie bei Infizierten mit einer zehntägigen Isolation. Mit einem negativen Test soll es möglich sein, bereits nach sieben Tagen die Quarantäne oder Isolation zu beenden. Bislang mussten sich Kontaktpersonen eines Menschen, der mit der als besonders ansteckend geltenden Omikron-Virusvariante infiziert ist, an eine strikte Quarantäne von 14 Tagen halten, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden konnte.

Die Anpassung der Quarantäneregelung begründete die Landesregierung damit, dass die Infektionen mit der Omikron-Variante auch nach Meinung des Expertenrates der Bundesregierung einen milderen Krankheitsverlauf zeigten. Diese Variante ist nach Angaben der Landesregierung inzwischen auch in Rheinland-Pfalz dominierend.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Jungen und Mädchen in der Kinderbetreuung, die Kontaktpersonen sind, kann die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind bei «bestehendem hohen Schutzniveau» wie etwa tägliche Testungen und Maskenpflicht möglich. Andere Maßnahmen wie die Schließung von Clubs und Diskotheken bleiben bestehen.

Rechtlich gegossen werden die Neuregelungen laut Gesundheitsministerium in einer sogenannten Absonderungsverordnung sowie in einer Änderung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Da es sich bei Omikron um eine als «besorgniserregend eingestufte Variante» handelt, könnten die Bundesländer eigene Maßnahmen ergreifen, hieß es. Der Bund passt seine Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung ebenfalls an, an diesem Freitag soll der Bundesrat darüber entscheiden. Rheinland-Pfalz berücksichtigt laut Ministerium die dort angestrebten Maßnahmen mit den beiden Verordnungen bereits im Vorgriff.

Aus der Wirtschaft gab es bereits positive Reaktionen auf die Änderungen. So begrüßte der Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) die Ausnahmeregelung für frische Geimpfte und Genesene. Die Gästegruppe, die keinen zusätzlichen Test machen müsse, werde dadurch erheblich erweitert, was zu weniger Verärgerung bei den Gästen führe, die als Vollimmunisierte beziehungsweise Genesene kein Verständnis für die Testpflicht aufbrächten. Die Industrie und Handelskammer (IHK) für die Pfalz erklärte, die Verkürzung der Quarantänezeiten helfe der Wirtschaft und damit auch vielen Betriebe der kritischen Infrastruktur, arbeitsfähig zu bleiben, auch wenn viele Mitarbeitende erkranken und in Quarantäne sein sollten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.