DEHOGA verlangt Klarstellung zur Nutzung von Gästedaten durch Polizei

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Der DEHOGA Bundesverband hat die Landesregierungen aufgefordert, die Verwendung der bei Restaurantbesuchen notwendigen Gästedaten durch die Polizei klarzustellen. „Das ist hochgradig sensibel“, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag).

Die Gaststätten sind verpflichtet, von ihren Gästen persönliche Daten zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Fall einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können. Nach Vorfällen in Hamburg und München, bei denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, verlangt der Verband eine eindeutige Regelung in den Corona-Verordnungen der Länder. „Da muss dringend für Klarheit gesorgt werden“, sagte Hartges.

Zuvor hatte schon die FDP verlangt, hohe Hürden für den Zugriff von Ermittlern einzuziehen. Ähnlich äußerte sich kürzlich der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann. Bundesweit häufen sich nach seinen Worten Berichte, wonach Polizisten auf die Corona-Gästelisten zugreifen.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga brachte den Funke-Zeitungen zufolge in einem Schreiben an seine Mitglieder ebenfalls Sorge um die Akzeptanz der Corona-Maßnahmen zum Ausdruck. In jedem Fall solle „äußerst zurückhaltend von derartigen Zweckänderungen der Datenerhebung Gebrauch gemacht werden“, heißt es darin demnach. „Andernfalls könnten Konfliktsituationen zwischen Gastwirten und Gästen zunehmen, wenn Gäste aufgrund gehäufter polizeilicher Abfragen Vorbehalte gegen die vorgeschriebene Gästedatenregistrierung haben.“

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat den möglichen Zugriff der Polizei auf Gästelisten des Gastgewerbes in bestimmten Fällen verteidigt. Es sei völlig unstreitig, dass die Polizei bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auch auf diese Listen zugreifen könne, sagte sie am Dienstag in Mainz. «Nur um diesen Fall geht es letztendlich, und alles andere steht bei uns auch gar nicht zur Debatte.»

Wenn Gefahr im Verzug sei, werde der richterliche Beschluss nachgeholt, sonst werde er vorher eingeholt, erklärte Dreyer. «Das ist die Sachlage hier in Rheinland-Pfalz.» Sie gehe davon aus, dass die Strafverfolgungsbehörden so handelten. Ohnehin bewege sich die Zahl der Zugriffe auf solche Listen durch die Polizei in Rheinland-Pfalz im niedrigen zweistelligen Bereich.

Zuletzt war eine Diskussion um solche Zugriffe auf die in der Corona-Krise im Gastgewerbe vorzuhaltenden Gästelisten entbrannt. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kritisierte, die Debatte verringere den Kundenzulauf in der gebeutelten Branche weiter und sei daher schädlich „für das zarte Pflänzchen Hoffnung in der Gastro“ (Mit Material der dpa)


 

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