DEHOGA warnt: Beherbergungssteuer in Aachen bedroht Hotels und Tourismus

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Die geplante Einführung einer Beherbergungssteuer in Aachen stößt auf massiven Widerstand der regionalen Hotellerie und Gastronomie. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein befürchtet erhebliche finanzielle und bürokratische Belastungen für die Betriebe, die zu Umsatzverlusten und negativen Auswirkungen auf die gesamte Stadt führen könnten. Der Rat der Stadt Aachen wird demnächst über die Einführung dieser Steuer abstimmen.

Wolfgang Winkler, DEHOGA-Vorsitzender in Aachen, kritisiert die einseitige Belastung der Hotellerie scharf: „Wir lehnen dieses Vabanque-Spiel zu einem Zeitpunkt ab, in dem die Branche erst langsam wieder auf die Füße kommt.“ Nach den Krisenjahren, deren Nachwirkungen immer noch spürbar sind, sei die Beherbergungssteuer ein hohes Risiko für alle Unterkunftsbetriebe. Es drohen erneute Umsatzrückgänge und sinkende Übernachtungszahlen.

Die geplante Steuer soll jede entgeltliche Übernachtung im Stadtgebiet betreffen, einschließlich Privatzimmervermieter und Ferienwohnungen. Dies wirft aus Sicht des DEHOGA die Frage auf, wie die Stadt die Einhaltung der Steuerpflicht bei privaten Anbietern kontrollieren will, um einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die gewerbliche Hotellerie zu verhindern.

Bürokratie und fehlende Zweckbindung

Der DEHOGA warnt zudem vor dem enormen bürokratischen Aufwand für die Beherbergungsbetriebe. Kassensysteme und Webseiten müssten neu programmiert, Mitarbeiter geschult und Gäste informiert werden. „Es ist nicht damit getan, auf den Zimmerpreis eine zusätzliche Steuer zu verlangen. Die Gäste werden die Preiserhöhung nicht diskussionslos hinnehmen und wollen aufgeklärt werden, was angesichts des Fachkräftemangels zusätzlich eine große Herausforderung darstellen wird“, so Winkler.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Zweckbindung der Einnahmen. Diese sollen nicht dem Tourismus zugutekommen, sondern in den allgemeinen Haushalt fließen, um Haushaltslöcher zu stopfen. „Warum sollen aber einseitig auf dem Rücken der Beherbergungsbetriebe und deren Gäste zusätzliche Gelder für den allgemeinen Haushalt generiert werden? Diese Frage sollte schon erlaubt sein zu stellen“, betont Winkler. Gerade finanzschwache Kommunen sollten zuerst bei freiwilligen Ausgaben, zu denen leider auch der Tourismus gehört, sparen.

Wettbewerbsverzerrung und preissensible Gäste

Die Branche beklagt zudem eine zunehmende Wettbewerbsverzerrung durch die sogenannte „Grauhotellerie“ – private Ferienwohnungen und Privatzimmervermieter, die in vielen Kommunen nicht erfasst sind. Der DEHOGA Nordrhein wird darauf achten, dass die Stadt Aachen im Falle einer Einführung der Steuer ihren Verpflichtungen nachkommt und die Steuer von allen Anbietern entgeltlicher Übernachtungen erhoben wird, was wiederum zusätzlichen Aufwand und Kosten für die Kommune bedeutet.

Angesichts der aktuell preissensiblen Zeit befürchtet der DEHOGA, dass eine zusätzliche Steuer die Wettbewerbsfähigkeit Aachens als Reiseziel schwächen könnte. Geschäftsreisende mit knappen und lange im Voraus festgelegten Budgets könnten auf andere Städte ausweichen.

Der DEHOGA Nordrhein appelliert daher an die politischen Entscheidungsträger, von der Einführung der Beherbergungssteuer abzusehen und stattdessen bürokratische Hürden abzubauen, die die Unternehmen in Deutschland massiv belasten.


 

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