DEHOGA zweifelt Rechtmäßigkeit von Foodwatch-Pranger an

| Politik Politik

Wie der DEHOGA in einem Newsletter an seine Mitgliedsbetriebe schreibt, will der Verband „keine rechtlichen Möglichkeiten ungenutzt lassen“, gegen die Veröffentlichungen von Berichten der Lebensmittelkontrolleure auf der Plattform „Topf Secret“ vorzugehen. Der DEHOGA sieht die Aktion von foodwatch als „populistische Kampagne“, die wenig mit Verbraucherschutz zu tun habe.

Wie der Verband berichtet, hätten erste Betriebe inzwischen behördliche Anhörungsschreiben erhalten, in denen sie darüber informiert würden, dass über die Plattform ein Antrag auf Herausgabe der letzten beiden Kontrollberichte der Lebensmittelkontrolle bei der Behörde vorliege und dem Betrieb Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf seiner Internetseite schildert der DEHOGA das foodwatch-Prozedere im Detail.

Nach der derzeitigen Rechtsauffassung des DEHOGA habe ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen die Herausgabe der Kontrollberichte in der Regel eher wenig Aussicht auf Erfolg, da die Behörden die Herausgabe der Kontrollberichte laut Gesetz nur in bestimmten Fällen verweigern dürfen, etwa wenn die Kontrollberichte älter als fünf Jahre seien. Hier muss schon einmal die Frage erlaubt sein, welchen Informationswert ein drei Jahre alter Kontrollbericht habe, sagt der DEHOGA.

Rechtswidrig ist nach Auffassung des DEHOGA allerdings die Veröffentlichung der Kontrollberichte auf „Topf Secret“ durch die Verbraucher. Das entsprechende Gesetz sehe eine Veröffentlichung der erlangten Informationen durch die Verbraucher oder privatrechtliche Vereine gerade nicht vor. Denn der Wortlaut des § 40 Abs. 1a LFGB ermächtige ausschließlich die zuständigen Behörden zu Veröffentlichungen von Hygienemängeln. Foodwatch und „FragDenStaat“ forderten somit, nach Ansicht des DEHOGA, zum Rechtsbruch auf. Die Behörden seien hier in der klaren Mitverantwortung. Sofern Kontrollberichte an die Antragsteller herausgegeben würden, müsse ein behördlicher Hinweis erfolgen, der die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersage.

Auch die Lebensmittelkontrolleure hatte sich unlängst gegen die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen auf „Topf Secret“ ausgesprochen. Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure teilte mit, dass die Verbraucherplattform „Topf Secret“ nicht benötigt werde.  Nach Ansicht des BVLK widerspricht die mögliche Veröffentlichung von Kontrollberichten durch Private oder Nichtregierungsorganisationen, die aufgrund von Anfragen gemäß VIG herausgegeben worden sind, zudem dem Grundsatz des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit.

Das sieht foodwatch natürlich anders und spricht davon, dass es einen wahren Ansturm auf den Mitmachpranger gebe. „Wir haben offenbar einen Nerv getroffen: Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wie es um die Hygiene im Lieblingsrestaurant oder im Bäcker um die Ecke bestellt ist“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagne bei foodwatch.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.