EU-Rat verabschiedet Reform der Pauschalreiserichtlinie

| Politik Politik

Der Rat der Europäischen Union hat am 30. März 2026 die Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie verabschiedet. Mit dieser Entscheidung wird das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen, wie aus einer Mitteilung des Deutschen Reiseverbands (DRV) hervorgeht. Die Neuregelung soll die Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen präzisieren und für mehr Rechtssicherheit innerhalb der Branche sorgen.

Anpassungen bei Definitionen und Rahmenbedingungen

Nach Angaben des Branchenverbandes enthält die verabschiedete Fassung Klarstellungen zu den Kriterien für außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände. Diese beziehen sich auf Situationen im Zielgebiet, am Abreiseort oder entlang der Reiseroute. Die Neuerung soll laut DRV Transparenz für Verbraucher schaffen und gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für Reiseunternehmen im europäischen Markt gewährleisten.

Der Verband begrüßt die Entscheidung bei den Definitionen ausdrücklich. DRV-Präsident Albin Loidl erklärt hierzu: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Rat insbesondere bei den Definitionen und der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen für die notwendige Klarheit gesorgt hat. Das ist ein wichtiger Beitrag zu praktikablen und verlässlichen Rahmenbedingungen im europäischen Reiserecht.“

Unveränderte Fristen bei Rückerstattungen

Trotz der Reform hält die Europäische Union an der bestehenden Rückerstattungsfrist von 14 Tagen fest. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Veranstalter den Reisepreis bei Stornierungen oder Kündigungen an die Kunden zurückzahlen. Zusätzliche Instrumente für Krisensituationen, wie etwa verpflichtende Gutscheinlösungen oder flexiblere Fristen bei außergewöhnlichen Marktsituationen, wurden nicht in die Richtlinie aufgenommen.

Die Reisebranche sieht in der Beibehaltung der starren Fristen eine Schwäche im Umgang mit großflächigen Krisen. Loidl verweist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle geopolitische Lage im Nahen Osten. „Gerade aktuelle Krisen zeigen, wie wichtig es gewesen wäre, für Situationen dieses Ausmaßes zusätzliche Instrumente vorzusehen – etwa obligatorische Gutscheinlösungen oder mehr Flexibilität bei Rückerstattungsfristen“, so der DRV-Präsident. Dass diese Punkte keine Berücksichtigung fanden, bezeichnet er als verpasste Chance.

Zeitplan für die Umsetzung in nationales Recht

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell in Kraft. Den Mitgliedstaaten der EU verbleibt anschließend ein Zeitraum von 28 Monaten, um die Vorgaben in nationales Recht zu transformieren. Ergänzend wurde eine Übergangsfrist von sechs Monaten festgelegt, sodass die neuen Regelungen voraussichtlich ab dem Jahr 2029 Anwendung finden werden.

Die Reform soll insgesamt zu einer höheren Planungssicherheit beitragen. Durch die eindeutige Abgrenzung der Reisearten sieht der Verband die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt. Statistische Daten zur Entwicklung der Reisebuchungen unter der neuen Gesetzgebung liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, da die praktische Anwendung erst in drei Jahren erfolgt. Regional könnten sich jedoch Unterschiede in der Umsetzungsgeschwindigkeit der einzelnen EU-Staaten ergeben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.