Gastgewerbe 2026: Das müssen Hoteliers und Gastronomen jetzt wissen

| Politik Politik

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen

Die wohl wichtigste Nachricht für Gastronomen betrifft die Besteuerung: Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent. Diese Regelung gilt ausschließlich für Speisen. Getränke werden weiterhin mit dem Regelsatz von 19 Prozent besteuert. Die Maßnahme soll nach den Schwankungen der Vorjahre für eine langfristige finanzielle Stabilität in der Bewirtungsbranche sorgen.

Steigende Personalkosten und neue Verdienstgrenzen

Gleichzeitig steigen die Ausgaben im Personalbereich. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist bereits für das Jahr 2027 festgeschrieben. Parallel dazu verschiebt sich die Obergrenze für Minijobs auf monatlich 603 Euro.

Auch für Auszubildende im Gastgewerbe gelten höhere Sätze: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Betriebe sollten zudem die neuen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungen beachten. Für Gutverdiener steigen die Abgaben, da die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 8.450 Euro und in der Krankenversicherung auf 5.812,50 Euro pro Monat angehoben wird. Zusätzlich haben zahlreiche Krankenkassen bereits eine Erhöhung ihrer Zusatzbeiträge angekündigt.

Neue Chancen durch Aktivrente und Ehrenamtspauschale

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, bietet die neue Aktivrente steuerliche Anreize: Beschäftigte im Rentenalter können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Davon ausgenommen sind jedoch unter anderem Minijobs und Selbstständige. Zudem werden die Pauschalen für ehrenamtliches Engagement angehoben: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Digitale Lohnabrechnung und sinkende Künstlerabgabe

In der Verwaltung schreitet die Digitalisierung voran. Ab Herbst 2025 entfallen Papierbescheinigungen für Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung. Arbeitgeber rufen diese Daten künftig elektronisch über das ELStAM-Verfahren ab. Dies erfordert eine zeitnahe Anpassung der internen Lohnprozesse.

Eine bürokratische Entlastung gibt es bei der Künstlersozialabgabe. Der Beitragssatz sinkt 2026 auf 4,9 Prozent. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV wird zudem die Bagatellgrenze von 700 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Unternehmen, die unter diesem Betrag für selbstständige Kreative ausgeben, bleiben abgabefrei.

Energiepreise und Mobilitätskosten

Die Kosten für Energie bleiben ein zentraler Faktor. Der CO2-Preis steigt auf einen Korridor zwischen 55 Euro und 65 Euro pro Tonne, was fossile Brennstoffe verteuert. Im Gegenzug fällt ab Januar die Gasspeicherumlage weg, was die Gasrechnung für Endkunden leicht entlasten könnte.

Für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen relevant: Das Deutschlandticket verteuert sich ab Januar von 58 Euro auf 63 Euro pro Monat. Positiv für Fernpendler ist die dauerhafte Festschreibung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.

Informationspflichten bei Auslandsrekrutierung und Verbraucherschutz

Ab Januar 2026 müssen Arbeitgeber, die Personal aus Drittstaaten anwerben, eine neue Informationspflicht erfüllen. Sie müssen neue Mitarbeiter in Textform über kostenlose Beratungsangebote zum Arbeits- und Sozialrecht informieren und auf regionale Beratungsstellen hinweisen.

Zusätzlich treten neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel in Kraft. Ab dem 14. Juni 2026 müssen auf Honiggläsern alle Ursprungsländer inklusive ihrer prozentualen Mengenanteile aufgeführt werden. Für Kioske und Event-Gastronomen wichtig: Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige wird voraussichtlich ab April 2026 verboten.


SEO-Keywords: Umsatzsteuer Gastronomie 2026, Mindestlohn Erhöhung, Mehrwertsteuer Speisen, Lohnabrechnung digital, Künstlersozialabgabe 2026, CO2-Preis Deutschland, Deutschlandticket Preis, Informationspflicht Drittstaatsangehörige, Gastgewerbe Gesetzesänderungen, Aktivrente Steuervorteil, Minijob-Grenze 2026

Zurück

Vielleicht auch interessant

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.