Hälfte der Hotels und Restaurants in Mecklenburg-Vorpommern existenzbedroht

| Politik Politik

Erneut belegt eine aktuelle deutschlandweite Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, dass die Branche massiv von der aktuellen Situation betroffen ist. An der Umfrage haben sich knapp ein Fünftel aller Mitglieder des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern beteiligt, die Hälfte dieser 223 Unternehmen sieht sich aktuell in der Existenz gefährdet.

„Die auf Mecklenburg-Vorpommern bezogene Auswertung der Ergebnisse der Umfrage führt erneut die dramatische und in großen Teilen katastrophale Lage im Gastgewerbe unseres Bundeslandes vor Augen. Es ist ein Wahnsinn, dass jeder zweite Betrieb ums nackte Überleben bangen muss. Manifestiert wird diese Einschätzung durch den abermalig deutlichen Umsatzeinbruch in der Branche. Die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern verlieren im Januar 2022 im Vergleich zum Januar 2019 erneut mindestens 50 Prozent des Umsatzes, nach November und Dezember des letzten Jahres den dritten Monat in Folge. Die aktuell geltende 2G-Plus-Regel wirkt trotz Ausnahmen immer noch wie ein Lockdown“, erklärt DEHOGA MV - Präsident Lars Schwarz anlässlich der Veröffentlichung der Umfrageergebnisse mit Landesbezug.

„Es verwundert vor diesem Hintergrund nicht, dass mit 76 Prozent die klare Mehrheit der befragten Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern eine schnelle Abschaffung die 2G-Plus-Regel fordern. Daraus ergibt sich für uns ein deutlicher politischer Handlungsauftrag. Maß, Mitte und Verhältnismäßigkeit müssen Berücksichtigung finden – gerade auch mit Blick auf die aktuelle Omikron-Corona-Welle, die trotz hohem Infektionsgeschehen einen deutlich milderen Verlauf ausweist. Wir haben die klare Erwartungshaltung, dass genau diese Aspekte in dem kolportierten Öffnungskonzept Berücksichtigung finden, welches auf der nächsten MPK am 16. Februar abgestimmt werden soll“, so Präsident Schwarz weiter.

„Um es an dieser Stelle klar und unmissverständlich zu sagen: Wir tragen die Pandemie-bedingt notwendigen Schutzmaßnahmen natürlich mit. Der Gesundheitsschutz von Gästen und Mitarbeitern hat für uns natürlich Priorität. Dass das Gastgewerbe allerdings durch die 2G-Plus-Regel politische Versäumnisse (leidige Diskussion um die Impfpflicht, Wirrwarr und Hickhack um die Zahlenbasis etc.) ausbaden muss, macht die Branche wütend. Wir haben in zwei Jahren Pandemie ganz klar bewiesen: Wir sind keine Pandemietreiber. Wir sind Hygieneprofis. Wir sind nicht das Problem, sondern Teil der Lösung“, so Präsident Schwarz weiter.

Beim Blick auf die Wirtschaftlichkeit wird abermals deutlich, wie angespannt die tatsächliche Lage im Gastgewerbe hier im Land ist. Knapp 30 Prozent der Unternehmen haben aufgrund der gegenwärtigen Einschränkungen und der daraus resultierenden fehlenden Wirtschaftlichkeit „freiwillig“ geschlossen. Rund 72 Prozent der Befragten aus Mecklenburg-Vorpommern sind aufgrund der Parameter (mehr als 30 Prozent Umsatzausfall) für die Überbrückungshilfe IV antragsberechtigt und werden diese Hilfe auch beantragen

In diesem Zusammenhang fordert Lars Schwarz Nachbesserung bei den Hilfsprogrammen. „Wir haben uns vehement dafür eingesetzt, dass die Förderberechtigung im Hinblick auf die Überbrückungshilfe IV auch bei freiwilliger Teil- oder Komplettschließung bei nachweisbarerer Unwirtschaftlichkeit bis zum 28. Februar 2022 möglich ist. Dass diese Entscheidung dann allerdings erst drei Tage vor dem Wirksamwerden getroffen wird, daraus spricht dann mit Blick auf die Planbarkeit wenig Wertschätzung für die Unternehmen. Hier muss eine Kopplung an die Laufzeit der Hilfe möglich sein. Das schafft wirkliche Perspektive und Verlässlichkeit. Außerdem muss aufgrund der besonderen Betroffenheit der Branche die Höhe des Eigenkapital- und des Personalkostenzuschusses auf den Prüfstand. Es muss sichergestellt werden, dass die benötigte Hilfe bei allen Betrieben auch in ausreichender Höhe ankommt. Gerade die großen Unternehmen des Gastgewerbes drohen durch das Erreichen der EU-rechtlichen Beihilfegrenzen durch das Hilfsraster zu fallen. Auch hier muss nachgesteuert werden, um die bisherige Unterstützung nicht zu konterkarieren“, so der Präsident.

„Hinsichtlich der Kurzarbeit führt Präsident Schwarz aus: „Nach 58 Prozent im Dezember haben jeweils 71 Prozent unserer Betriebe für Januar bzw. Februar Kurzarbeit angezeigt. Auch dies zeigt die aktuell schwierige Situation. Es ist richtig und wichtig, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt wird. Genau dafür haben wir gekämpft. Was allerdings immer noch fehlt, ist die Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Ab April soll hier eine Erstattung wegfallen. Die Unternehmen bleiben – im Zweifel ohne oder bei geringen Einnahmen – auf diesen Kosten in voller Höhe sitzen. Hier muss ebenfalls nachgesteuert werden“, so Schwarz weiter

Abschließend waren die Unternehmer gefragt, was für die eigene betriebliche Perspektive jetzt am wichtigsten ist. „Es wundert uns überhaupt nicht, dass 76 Prozent den Wegfall der 2G-Plus-Regel fordern. Auf den nächsten Plätzen rangierten bei der Möglichkeit der Mehrfachnennung mit 75 Prozent die Entfristung der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen, mit 68 Prozent die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit und mit 66 Prozent die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Getränke“, sagt Schwarz.

„Die Entfristung der Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie unter Einbeziehung der Getränke ist für uns enorm wichtig. Gerade darin läge eine leicht umsetzbare und ohne große bürokratische Hürden machbare Hilfe, die sofort ab dem ersten Euro Umsatz helfen würde. Hier steht Bundeskanzler Scholz im Wort bei den gastgewerblichen Unternehmerinnen und Unternehmern unseres Landes und der gesamten Bundesrepublik“, so der DEHOGA MV-Präsident zum Schluss.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.