Krankschreibung am Telefon bei andauernder Pandemie vor Verlängerung

| Politik Politik

Die Möglichkeit zur Krankschreibung am Telefon bei leichten Atemwegsinfektionen soll bei fortdauernder Corona-Pandemie verlängert werden. Das gelte auch für weitere Sonderregelungen, durch die Kontakte reduziert und Praxen entlastet würden, sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, am Dienstag in Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das für die Regelung von Leistungen zuständige Spitzengremium im Gesundheitswesen. Zugleich warnte Hecken vor frühzeitiger Entwarnung in der Corona-Lage.

Derzeit können - momentan noch befristet bis 31. März - Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten am Montagabend in einer Schalte das Bundesgesundheitsministerium gebeten, eine weitere Verlängerung der Regelungen zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Atemwegserkrankungen zu prüfen.

 

Hecken sagte, der Bundesausschuss werde im Rahmen seiner Zuständigkeiten die wichtigsten der derzeit bis zum 31. März 2022 laufenden Corona-Sonderregelungen bei Fortdauer der Pandemie «selbstverständlich auch unabhängig von dem Beschluss der Gesundheitsminister» verlängern. «Denn die aktuelle Situation lässt keine Experimente zu», so Hecken. Der Ausschuss habe die mit Beginn der Pandemie 2020 eingeführte Regelung schon wiederholt verlängert. Hecken nannte zudem die während der Pandemie geschaffene Möglichkeit der Videobehandlung im Bereich der Heilmittelversorgung und die Sonderregelungen beim Entlassmanagement. Krankenhausärztinnen und -ärzte können demnach eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Tage nach Entlassung bescheinigen.

Hecken warnte vor Leichtfertigkeit in der aktuellen Pandemiephase. «Die unglaublich hohe Anzahl von Neuinfektionen durch die Omikron-Virusvariante ist herausfordernd für unser Gesundheitssystem», sagte er. «Wir müssen Arztpraxen und Krankenhäuser nach wie vor entlasten und vermeidbare direkte Kontakte verringern.» Konsequentes Handeln zur Eindämmung des Infektionsgeschehens habe weiter «oberste Priorität». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.