Kurzarbeit: Verlängerung aktueller Regelungen bis Ende September angekündigt

| Politik Politik

Die Bundesregierung will die in der Corona-Krise geltenden Erleichterungen bei der Kurzarbeit zunächst für weitere drei Monate gewähren. «Wir verlängern die derzeitigen Regeln der Kurzarbeitergeldverordnung zunächst bis Ende September. Wenn es notwendig ist, werden wir darüber hinaus auch weiter verlängern», sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag). Das gebe den Unternehmen in dieser schwierigen Phase Planungssicherheit und Perspektive.

Konkret geht es um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit, die bislang bis zum 30. Juni zu 100 Prozent vom Staat übernommen werden. Diese Regelung soll nun weitere drei Monate gelten. Zudem reicht es für die Anmeldung von Kurzarbeit aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgehen ein Drittel.

Das «Handelsblatt» (Samstag) berichtete unter Berufung auf einen entsprechenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, die zusätzlichen Kosten für die Bundesagentur für Arbeit (BA) würden auf knapp 2,6 Milliarden Euro beziffert, wovon 1,4 Milliarden Euro auf die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge entfielen.

Da vom Lockdown betroffene Betriebe ihre Geschäftstätigkeit erst nach und nach wieder hochfahren könnten, wäre ohne eine Verlängerung der Maßnahmen «verstärkt mit Entlassungen zu rechnen», heiße es in dem Papier. Heil sagte dazu dem RND: «Kurzarbeit ist teuer, aber Arbeitslosigkeit ist teurer - für die Bundesagentur für Arbeit und für die gesamte Gesellschaft.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.