Mehrwertsteuer - Europäische Kommission will gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Plattformen und Hotellerie

| Politik Politik

Europäische Kommission hat neue Vorschläge zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in der EU auf den Tisch gelegt. Plattformen würden damit stärker in die Verantwortung genommen. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Plattformen und dem Hotelgewerbe herzustellen.

Plattformen, die in der Vermittlung zwischen den Erbringern bestimmter Dienstleistungen und der Verbraucherschaft agieren – boomen seit Jahren. Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften ist der zugrundeliegende Dienstleister – beispielsweise die Person, die eine Wohnung vermietet – verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen.

Vielen zugrundeliegenden Dienstleistern – egal, ob natürliche Personen oder kleine Unternehmen – sei jedoch nicht bewusst, dass die von ihnen angebotenen Dienstleistungen möglicherweise mehrwertsteuerpflichtig sind, so die Kommission. Und selbst, wenn es ihnen bekannt sei, könne es für sie schwierig sein, das Mehrwertsteuersystem zu verstehen und ihren Mehrwertsteuerpflichten nachzukommen.

Gleichzeitig führten der Skaleneffekt und allein die Zahl der Nutzenden dieser Plattformen, insbesondere im Beherbergungssektor und in der Personenbeförderung, dazu, dass diese Anbieter nun in direktem Wettbewerb mit herkömmlichen mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistern wie Hotels und privaten Transportunternehmen stünden.

Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften steht beispielsweise ein Hotel in einer europäischen Metropole im Wettbewerb mit einer Plattform, die Tausende Inserate in derselben Stadt unterstützt, von denen viele nicht versteuert werden.

Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermietung von Kurzzeitunterkünften in der EU nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist und dass Vermittlungsplattformen von Kurzzeitunterkünften und der Personenbeförderung dafür verantwortlich sind, die auf die von ihnen unterstützten Verkäufe anfallende Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen, wenn der zugrundeliegende Dienstleister dies nicht getan hat, zum Beispiel weil es sich um ein kleines Unternehmen oder einen Einzelanbieter handelt. So wird die derzeitige mehrwertsteuerliche Benachteiligung von herkömmlichen Unternehmen in diesen Bereichen beseitigt.

Schätzungen zufolge dürften die Mitgliedstaaten zudem in den nächsten zehn Jahren auf diese Weise zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen von bis zu 6,6 Milliarden Euro jährlich erzielen. Ähnliche Regelungen gelten bereits in anderen Teilen der Welt, wie beispielsweise in Kanada, wo sie reibungslos funktionieren. Gleichzeitig werden die Plattformen dank der Standardisierung der an die Behörden zu übermittelnden Informationen in demselben Zeitraum selbst insgesamt 48 Milliarden Euro jährlich einsparen.

Auch KMU, die derzeit Immobilien in einem anderen Mitgliedstaat über eine Online-Plattform vermieten und sich dafür möglicherweise in diesem Staat registrieren lassen und Mehrwertsteuer abführen müssen, werden von der neuen Regelung profitieren. Nach den neuen Vorschriften kann die Plattform diese Mehrwertsteuer für das KMU abrechnen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.