Neuregelung des EU-Zahlungsverkehrs entlastet die Hotellerie

| Politik Politik

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR) verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu. Ein zentraler Aspekt der Verhandlungen war die Ausgestaltung des Erstattungsrechts, bei dem für die Beherbergungsbranche eine entscheidende Wendung erzielt wurde.

Ausnahme beim achtwöchigen Erstattungsrecht

Nach den derzeit vorliegenden Informationen werden Händler-initiierte Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) nicht unter das bedingungslose achtwöchige Erstattungsrecht fallen. Ursprüngliche Entwürfe des Rates und der Kommission hatten vorgesehen, dieses Recht von der SEPA-Lastschrift auf MIT auszuweiten. Branchenverbände wie der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) hatten vor dieser Ausweitung gewarnt, da sie strukturelle Unterschiede zwischen den Zahlungsarten betonten. Ein pauschales Erstattungsrecht hätte laut Verbandseinschätzung das Risiko von Rückbuchungen und Liquiditätsengpässen erhöht sowie den administrativen Aufwand gesteigert.

Die Beibehaltung der bisherigen Regelung schützt Betriebe vor unberechtigten Rückforderungen bei No-Shows, nachträglichen Belastungen der Minibar, Zimmerbeschädigungen oder verlängerten Aufenthalten. Otto Lindner, Vorsitzender der IHA, betont die Bedeutung dieser Entscheidung: „Wir begrüßen die Ausnahme der MIT vom bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht für Verbraucher ausdrücklich. Ohne diese Klarstellung wäre ein für die Hotellerie unverzichtbarer Zahlungsprozess faktisch zum Risiko- und Bürokratiefaktor geworden – mit unmittelbaren Folgen für Liquidität, Streitfallbearbeitung und Durchsetzbarkeit vertraglich vereinbarter Ansprüche.“

Transparenz bei Gebühren und Verbot von Aufschlägen

Die PSR bringt zudem Neuerungen bei der Gebührentransparenz mit sich. Prozessoren und Kartensysteme werden verpflichtet, Informationen zu Entgelten einheitlich zu kategorisieren. Zudem sollen verbindliche Vorlaufzeiten bei Änderungen der Konditionen für eine bessere Vergleichbarkeit entlang der Akzeptanzkette sorgen. Die genaue technische Umsetzung wird in späteren Rechtsakten festgelegt, wobei die Branche auf eine praxisnahe Gestaltung ohne zusätzliche Bürokratie hofft.

Unverändert bleibt hingegen das sogenannte Surcharging-Verbot. Gastronomen und Hoteliers ist es weiterhin untersagt, spezifische Kosten der Kartenzahlung als Aufschlag direkt an den Gast weiterzugeben. Während dies für Rechtsklarheit sorgt, wird die Regelung von Seiten der Branchenvertreter weiterhin kritisch betrachtet.

Status quo bei Sachbezügen

Für die Gastronomie relevant ist die Entscheidung zu Essensgutscheinen. Diese verbleiben in der Kategorie der begrenzten Netze (Limited Network Exclusion). Damit unterliegen diese Zahlungsmittel weiterhin einer weniger strengen Regulierung, was zusätzliche Compliance-Anforderungen für die ausgebenden Stellen und akzeptierenden Betriebe vermeidet.

Der endgültige Verordnungstext der PSR wird nach Abschluss der technischen Feinabstimmung voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht. Die Verbände haben angekündigt, insbesondere die weitere Ausgestaltung der Gebühreninformationspflichten genau zu verfolgen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.