NRW stoppt Verfahren zur Rückzahlung von Soforthilfen

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Nach massiven Protesten aus der Wirtschaft stoppt das Land NRW zunächst die Nachprüfungen zur Corona-Soforthilfe. Einige Abrechnungsverfahren zu Rückzahlungsverpflichtungen hätten sich als problematisch erwiesen, teilte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) mit. Die Landesregierung habe dem Bund nun offene Punkte mitgeteilt und halte das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.

In der letzten Woche hatte der DEHOGA in NRW die Landesregierung scharf kritisiert. (Tageskarte berichtete) „Hätten wir gleich gewusst, nach welchen Kriterien das Land abrechnet, wären manche unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden“, so Henning Thomas Graf von Schwerin, Präsident des DEHOGA Nordrhein.

Das Land forderte da noch von den Betrieben einen Verwendungsnachweis ein. Allerdings hätte NRW in der jetzt anzuwendenden Abrechnungsmethode die Bedingungen gegenüber der seinerzeitigen Bewilligung der Gelder geändert und zwar derart, dass viele Unternehmer gezwungen sein werden, die Soforthilfe zurückzuzahlen, sagt der DEHOGA in Nordrhein.

Um von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, haben Land und Bund mit der NRW-Soforthilfe 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. 


 

 

 

 

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